Verfassungsrichter zweifeln am Rundfunkbeitrag
KARLSRUHE (her) Der von allen Haushalten in Deutschland zu zahlende Rundfunkbeitrag könnte gegen das Grundgesetz verstoßen. Das Bundesverfassungsgericht hat Bedenken an der Zulässigkeit geäußert. In der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe ging es um die Frage, ob der zurzeit pro Wohnung und Monat zu entrichtende Betrag von 17,50 Euro nicht pro Person zu zahlen sei. Die jetzige Regelung benachteilige etwa eine alleinerziehende Mutter mit drei Kindern gegenüber zwei Erwerbstätigen ohne Kinder, sagte Richter Andreas Paulus, Berichterstatter in dem Verfahren. Es sei möglicherweise fairer, wenn der Beitrag pro Person erhoben werde, der dann allerdings geringer ausfallen müsse. Das Verfassungsgericht verhandel- te über vier Verfassungsbeschwerden gegen den Rundfunkbeitrag. Drei Privatpersonen halten die Erhebung pro Wohnung für verfassungswidrig, weil sie auch Besitzer von Zweitwohnungen schlechterstelle. Der Autovermieter Sixt beschwert sich in Karlsruhe darüber, dass er für jedes Fahrzeug einen Beitrag zahlen muss.
Bedenken, es handele sich bei dem Rundfunkbeitrag um eine versteckte Steuer, fanden die Richter nicht überzeugend. Die Länder haben 2013 die bis dahin geltende Rundfunkgebühr durch das heutige Modell ersetzt. Davor wurde die Gebühr pro Rundfunkgerät erhoben. Weil das allerdings schwer zu kontrollieren war, zahlten viele Nutzer nicht.
Kosten und Ausnahmen Seit April 2015 beträgt der Rundfunkbeitrag 17,50 Euro im Monat. Wer Bafög oder Berufsausbildungsbeihilfe bezieht, kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Das gilt ebenso für Empfänger einer Grundsicherung oder des Arbeitslosengelds II und Personen, die in einem Alten- oder einem Pflegeheim vollstationär gepflegt werden. Zweck Mit dem Beitragsaufkommen von rund acht Milliarden Euro wurden im vergangenen Jahr 21 öffentlichrechtliche Fernseh- und 66 Radiosender finanziert. Insgesamt arbeiten rund 25.000 feste Mitarbeiter für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.