Drei Jahre Haft für Juwelenräuber
Der Angeklagte gab den Raub vor Gericht zu.
(wuk) Für drei Jahre hat das Amtsgericht gestern einen 20-jährigen Juwelenräuber ins Jugendgefängnis geschickt. Maskiert und bewaffnet, hatte er bei einem Überfall zusammen mit einem Komplizen kurz vor Weihnachten 2017 in einem Schmuckgeschäft an der Kölner Landstraße zwei Ketten für rund 700 Euro erbeutet.
Das hat der Angeklagte im Strafprozess kleinlaut zugegeben. Nachdem er 2017 wegen anderer Straftaten bereits zu einer Bewährungsstrafe verurteilt und aus der U-Haft freigelassen worden war, habe er bei diesem Kumpan einen Unterschlupf gefunden. Der Freund habe ihn nicht nur bei sich schlafen lassen, sondern ihm auch Nahrung und Kokain spendiert. Als der Kumpan dann Geld brauchte – weil er bei Dealern in der Kreide stand – und den Raubzug bei jenem Juwelier plante, habe er den Angeklagten „um Hilfe gebeten“. Als eine Art „Freundschaftsdienst“habe der Angeklagte sich verpflichtet gefühlt, sich für die Unterstützung des Kumpans zu revanchieren. Maskiert so- wie bewaffnet mit einer Gaspistole, war das Duo abends in das Geschäft gestürmt, hatte vor den Augen der eingeschüchterten Belegschaft mehrere Glasvitrinen zerschlagen und etliche Ketten zusammengerafft. Auf der Flucht habe das Duo einen Teil der Beute im Lokal verloren, zwei restliche Ketten in einem Versteck deponiert. Dort allerdings hatte ein Unbeteiligter die Beute dann entdeckt – und ausgerechnet den Inhabern des kurz vorher ausgeraubten Schmuckgeschäfts zum Kauf angeboten. Gegen den älteren der beiden Ketten-Räuber soll in einem getrennten Prozess vor dem Landgericht verhandelt werden. Bei dem jüngeren, der noch als Heranwachsender galt, hat das Amtsgericht das mildere Jugendrecht angewendet, ihn mit einer hohen Haftstrafe belegt. In der Gesamtstrafe von drei Jahren Haft enthalten sind auch jene 1,5 Jahre Haft, zu denen er vor dem Überfall schon verurteilt war und die noch auf Bewährung ausgesetzt worden sind. Auch diesen Teil der Strafe muss er jetzt absitzen.