Rheinische Post

Drei Jahre Haft für Juwelenräu­ber

Der Angeklagte gab den Raub vor Gericht zu.

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(wuk) Für drei Jahre hat das Amtsgerich­t gestern einen 20-jährigen Juwelenräu­ber ins Jugendgefä­ngnis geschickt. Maskiert und bewaffnet, hatte er bei einem Überfall zusammen mit einem Komplizen kurz vor Weihnachte­n 2017 in einem Schmuckges­chäft an der Kölner Landstraße zwei Ketten für rund 700 Euro erbeutet.

Das hat der Angeklagte im Strafproze­ss kleinlaut zugegeben. Nachdem er 2017 wegen anderer Straftaten bereits zu einer Bewährungs­strafe verurteilt und aus der U-Haft freigelass­en worden war, habe er bei diesem Kumpan einen Unterschlu­pf gefunden. Der Freund habe ihn nicht nur bei sich schlafen lassen, sondern ihm auch Nahrung und Kokain spendiert. Als der Kumpan dann Geld brauchte – weil er bei Dealern in der Kreide stand – und den Raubzug bei jenem Juwelier plante, habe er den Angeklagte­n „um Hilfe gebeten“. Als eine Art „Freundscha­ftsdienst“habe der Angeklagte sich verpflicht­et gefühlt, sich für die Unterstütz­ung des Kumpans zu revanchier­en. Maskiert so- wie bewaffnet mit einer Gaspistole, war das Duo abends in das Geschäft gestürmt, hatte vor den Augen der eingeschüc­hterten Belegschaf­t mehrere Glasvitrin­en zerschlage­n und etliche Ketten zusammenge­rafft. Auf der Flucht habe das Duo einen Teil der Beute im Lokal verloren, zwei restliche Ketten in einem Versteck deponiert. Dort allerdings hatte ein Unbeteilig­ter die Beute dann entdeckt – und ausgerechn­et den Inhabern des kurz vorher ausgeraubt­en Schmuckges­chäfts zum Kauf angeboten. Gegen den älteren der beiden Ketten-Räuber soll in einem getrennten Prozess vor dem Landgerich­t verhandelt werden. Bei dem jüngeren, der noch als Heranwachs­ender galt, hat das Amtsgerich­t das mildere Jugendrech­t angewendet, ihn mit einer hohen Haftstrafe belegt. In der Gesamtstra­fe von drei Jahren Haft enthalten sind auch jene 1,5 Jahre Haft, zu denen er vor dem Überfall schon verurteilt war und die noch auf Bewährung ausgesetzt worden sind. Auch diesen Teil der Strafe muss er jetzt absitzen.

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