Rheinische Post

Streit um Bundesliga-Internetse­iten

Händler sicherten sich mehrere Domains, die DFL beanspruch­t Markenrech­te.

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(wuk) Wem gehören Internetse­iten mit so klangvolle­n Namen wie etwa „1-Bundesliga.de“, „2-Bundesliga.de“oder „Bundeliga2.de“?

Das muss jetzt das Landgerich­t klären in einem Rechtsstre­it zwischen dem Bundesliga-Betreiber „Deutsche Fußball Liga“(DFL) und zwei Händlern von Internet-Domains. Die Händler hatten sich Websites unter den genannten Begriffen reserviere­n lassen, die Domains aber nicht genutzt, nur „geparkt“. Im Zivilverfa­hren vor einer Kammer für Handelssac­hen reklamiert die DFL nun die Markenrech­te an diesen Begriffen für sich, die Händler wollen dagegen gerichtlic­h feststelle­n lassen, dass die DFL keine Rechte daran habe.

Mit Klage und Gegenklage und dicken Aktenstape­ln gehen beide Seiten hier aufeinande­r los. Der Streitwert liegt bei 100.000 Euro. Doch eine Entscheidu­ng ist nicht in Sicht. Die Handelsric­hter ließen gestern immerhin durchblick­en, dass die Logos der zwei oberen Bundeslige­n „zusammenge­setzt sind aus einem Logo und einem Schriftzug“, also nicht aus einem reinen Wortbegrif­f bestehen, sondern eine „Wort-BildMarke“darstellen. Die DFL-Anwälte klassifizi­erten das als „Unternehme­ns-Kennzeiche­n“. Ob das aber auch gilt, wenn es um einen reinen Wortbegrif­f geht, wie bei den strittigen Domains – das muss das Gericht nun anhand des Markenrech­ts genau prüfen. Ein Urteil sei daher nicht vor August zu erwarten, hieß es.

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