Streit um Bundesliga-Internetseiten
Händler sicherten sich mehrere Domains, die DFL beansprucht Markenrechte.
(wuk) Wem gehören Internetseiten mit so klangvollen Namen wie etwa „1-Bundesliga.de“, „2-Bundesliga.de“oder „Bundeliga2.de“?
Das muss jetzt das Landgericht klären in einem Rechtsstreit zwischen dem Bundesliga-Betreiber „Deutsche Fußball Liga“(DFL) und zwei Händlern von Internet-Domains. Die Händler hatten sich Websites unter den genannten Begriffen reservieren lassen, die Domains aber nicht genutzt, nur „geparkt“. Im Zivilverfahren vor einer Kammer für Handelssachen reklamiert die DFL nun die Markenrechte an diesen Begriffen für sich, die Händler wollen dagegen gerichtlich feststellen lassen, dass die DFL keine Rechte daran habe.
Mit Klage und Gegenklage und dicken Aktenstapeln gehen beide Seiten hier aufeinander los. Der Streitwert liegt bei 100.000 Euro. Doch eine Entscheidung ist nicht in Sicht. Die Handelsrichter ließen gestern immerhin durchblicken, dass die Logos der zwei oberen Bundesligen „zusammengesetzt sind aus einem Logo und einem Schriftzug“, also nicht aus einem reinen Wortbegriff bestehen, sondern eine „Wort-BildMarke“darstellen. Die DFL-Anwälte klassifizierten das als „Unternehmens-Kennzeichen“. Ob das aber auch gilt, wenn es um einen reinen Wortbegriff geht, wie bei den strittigen Domains – das muss das Gericht nun anhand des Markenrechts genau prüfen. Ein Urteil sei daher nicht vor August zu erwarten, hieß es.