Seniorin stürzt über Sahnebecher und verklagt Supermarkt
(wuk) Mit 80 Jahren hatte eine Rentnerin nun erstmals in ihrem Leben mit dem Landgericht zu tun. Der Grund dafür war ein heruntergefallener Sahnebecher. Auf der ausgelaufenen Sahne war die Seniorin nämlich in einem Supermarkt nördlich von Düsseldorf Anfang 2015 ausgerutscht und hatte dabei einen Oberschenkelhalsbruch erlitten. Doch nicht nur dafür will sie vom Unternehmen jetzt die Erstattung von Arztkosten sowie Schmerzensgeld. Denn nach dem Knochenbruch sei sie während der Reha noch einmal gestürzt, so dass sie ihre Klagesumme nun mit insgesamt 38.000 Euro angibt. Das Gericht signalisierte jedoch, dass der Betreiber einer Supermarkt-Kette, die es inzwischen nicht mehr gibt, nur für den ersten Sturz zur Kasse gebeten werden könnte.
So war die Seniorin damals nicht am Frischeregal, sondern im Kosmetikbereich des Supermarkts auf dem Inhalt eines heruntergefallenen Sahnebechers ausgerutscht. Das Gericht hat inzwischen festgestellt, dass in jener Filiale kein fester Reinigungsplan existierte, wonach die Gänge turnusmäßig geputzt wurden. Dass die Marktbetreiber aber darauf vertrauten, Mitarbeiter oder Kunden würden auf heruntergefallene und ausgelaufene Produkte auf dem Boden frühzeitig hinweisen, sei nicht genug. Die bis zum Sturz der alten Dame unbemerkte Verschmutzung könne daher als Verstoß gegen die allgemeine Verkehrssicherungspflicht des Marktes gewertet werden.
Ein Firmenanwalt und ein Vertreter der Seniorin wollen nun allerdings nach einer gütlichen Lösung suchen. Erst, wenn das innerhalb von drei Wochen nicht gelingen sollte, geht der Sahnebecher-Prozess weiter.