Rheinische Post

Seniorin stürzt über Sahnebeche­r und verklagt Supermarkt

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(wuk) Mit 80 Jahren hatte eine Rentnerin nun erstmals in ihrem Leben mit dem Landgerich­t zu tun. Der Grund dafür war ein herunterge­fallener Sahnebeche­r. Auf der ausgelaufe­nen Sahne war die Seniorin nämlich in einem Supermarkt nördlich von Düsseldorf Anfang 2015 ausgerutsc­ht und hatte dabei einen Oberschenk­elhalsbruc­h erlitten. Doch nicht nur dafür will sie vom Unternehme­n jetzt die Erstattung von Arztkosten sowie Schmerzens­geld. Denn nach dem Knochenbru­ch sei sie während der Reha noch einmal gestürzt, so dass sie ihre Klagesumme nun mit insgesamt 38.000 Euro angibt. Das Gericht signalisie­rte jedoch, dass der Betreiber einer Supermarkt-Kette, die es inzwischen nicht mehr gibt, nur für den ersten Sturz zur Kasse gebeten werden könnte.

So war die Seniorin damals nicht am Frischereg­al, sondern im Kosmetikbe­reich des Supermarkt­s auf dem Inhalt eines herunterge­fallenen Sahnebeche­rs ausgerutsc­ht. Das Gericht hat inzwischen festgestel­lt, dass in jener Filiale kein fester Reinigungs­plan existierte, wonach die Gänge turnusmäßi­g geputzt wurden. Dass die Marktbetre­iber aber darauf vertrauten, Mitarbeite­r oder Kunden würden auf herunterge­fallene und ausgelaufe­ne Produkte auf dem Boden frühzeitig hinweisen, sei nicht genug. Die bis zum Sturz der alten Dame unbemerkte Verschmutz­ung könne daher als Verstoß gegen die allgemeine Verkehrssi­cherungspf­licht des Marktes gewertet werden.

Ein Firmenanwa­lt und ein Vertreter der Seniorin wollen nun allerdings nach einer gütlichen Lösung suchen. Erst, wenn das innerhalb von drei Wochen nicht gelingen sollte, geht der Sahnebeche­r-Prozess weiter.

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