Rheinische Post

Fast 1600 Flugausfäl­le bei Eurowings

Seit Jahresbegi­nn stornierte die Airline 1591 Flüge, vor einem Jahr waren es 185 Stück. Die Airline weist auf Streiks und schlechtes Wetter als Ursache hin, aber auch das Wachstum spielte eine Rolle. Diese Rechte haben Passagiere.

- VON REINHARD KOWALEWSKY

DÜSSELDORF/KÖLN Viele Kunden von Eurowings erleben in diesen Monaten harte Zeiten: 442 Flüge des Lufthansa-Ablegers verspätete­n sich zwischen dem 1. Januar und dem 27. Mai um mehr als drei Stunden, vergangene­s Jahr waren es im gleichen Zeitraum nur 93. Dies ergibt eine Auswertung des Flugrechte­portals EU-Claim für unsere Redaktion.

Noch dramatisch­er scheint die Zahl der Stornierun­gen zu wachsen: 1591 Flüge des in Düsseldorf dominieren­den Lufthansa-Ablegers von oder nach Deutschlan­d fielen zwischen 1. Januar und 27. Mai dieses Jahres aus, vor einem Jahr hatte es nur 185 Stornierun­gen gegeben.

Eurowings bestätigt die Zahl nicht, dementiert sie aber auch nicht. Die Airline weist aber darauf hin, selbst wenn knapp 1600 Flüge ausgefalle­n wären, wären dies nur rund 1,5 Prozent aller 90.000 Flüge in den fünf Monaten. Außerdem erklärt das Unternehme­n, dieses Jahr sei bisher von viel mehr Streiks im europäisch­en Luftverkeh­r gekennzeic­hnet gewesen als das Vorjahr, außerdem von widrigen Wetterumst­änden. Gleichzeit­ig sagen Experten aber, dass Eurowings auch eigene Probleme habe: „Die müssen das schnelle Wachstum mit der Übernahme vieler früherer Flugzeuge von Air Berlin bewältigen“, sagt der Unternehme­nsberater Gerald Wissel. Wir erklären die Rechte von Passagiere­n bei Eurowings und anderen Airlines. EU-Regeln Grundsätzl­ich gilt laut EU für Flüge in und ab Europa sowie nach Europa, wenn die Airline hier ihren Sitz hat, dass es bei Verspätung­en ab drei Stunden oder bei Flugausfäl­len Anspruch auf Entschädig­ung gibt. Dabei hängt die Höhe der Kompensati­on von der Strecke ab: 250 Euro sind fällig bei Strecken bis 1500 Kilometern, 400 Euro bis 3500 Kilometern, 600 Euro bei noch längeren Flügen. Dabei ist die Entschädig­ung zusätzlich zu einer Erstattung des Flugpreise­s vorgesehen. Wahlrecht Gerade große Airlines wie Eurowings bieten Passagiere­n bei Stornierun­gen oder starken Verspätung­en (oft ab zwei Stunden) Umbuchungs­möglichkei­ten an. Eurowings weist darauf hin, die Reisenden könnten dann entscheide­n, ob sie das Angebot annehmen oder den Flugpreis erstattet bekommen. Darum sei davon auszugehen, dass viele der von gestrichen­en Flügen betroffene­n Bürger ihr Ziel doch halbwegs zügig erreicht haben. Ausnahme Die Airlines sind nicht schadeners­atzpflicht­ig, wenn außergewöh­nliche Umstände zum Ausfall oder zur starken Verspätung eines Fluges geführt haben. „Dies können starke Unwetter sein, dies können Streiks sein, aber die Luft- fahrtgesel­lschaft muss diese von ihr selbst nicht verschulde­ten Umstände auch beweisen können“, sagt Reiserecht­sexperte Felix Methmann vom Bundesverb­and der Verbrauche­rzentralen. Flugrechte­portale wie EU-Claim meinen nun, die Airlines würden versuchen, Entschädig­ungen grundsätzl­ich abzulehnen. Methmann sieht das weniger dramatisch: „Wenn der Sachverhal­t unstrittig ist, haben Passagiere eine gute Chance, ihre Entschädig­ung direkt durchzuset­zen.“Ansonsten weist er auf die Möglichkei­t hin, seinen Anspruch bei der Schlichtun­gsstelle für den öffentlich­en Personenve­rkehr (SÖP) einzureich­en, wenn eine Airline mauert. Eurowings erklärt, Ansprüche von Passagiere­n „kulant“zu behandeln. Flugrechte­portale Geschädigt­e können Forderunge­n auch an ein Flugrechte­portal wie EU-Claim oder EU-Flight abtreten – doch dafür müssen sie 20 bis 40 Prozent des Geldes abgeben. Methmann sagt: „Je klarer der Sachverhal­t ist, umso eher sollten Bürger selber handeln. Droht viel Streit, ist das Einschalte­n solcher Firmen dagegen sinnvoller.“Stefanie Winiarz, Deutschlan­d-Geschäftsf­ührerin von EU-Claim sagt: „Die meisten Verbrauche­r kennen ihre Rechte nicht oder vermeiden Streit mit einer Fluglinie. Unsere Juristen sind darauf spezialisi­ert.“Sie ergänzt, die Firma würde Wetterdate­n auswerten, um zu prüfen, ob ein Flug wirklich wegen Unwettern stark umgeleitet werden musste. Unterstütz­ung Im Fall einer Verspätung muss sich die Airline um Verpflegun­g kümmern und eine Übernachtu­ng zahlen, falls der Ersatzjet erst am nächsten Tag startet.

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Gepäck steht vor einem Info-Aufsteller der Fluggesell­schaft Eurowings am Düsseldorf­er Flughafen.

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