Rheinische Post

Welche Zuschüsse es zur Pflege gibt

Ob Geld oder Beratung – wer sich gut informiert, kann Unterstütz­ung bei der ambulanten Pflege bekommen. Dazu zählt beispielsw­eise auch die Hilfe im Haushalt. Das Pflegebüro der Stadt berät dazu Pflegebedü­rftige und ihre Angehörige­n.

- VON DANIEL SCHRADER

Menschen, die Angehörige pflegen, haben eine hohe Belastung. Dabei gibt es viele ideelle und finanziell­e Angebote, mit denen sie sich Hilfe und Entlastung verschaffe­n können. Häufig bleiben die Mittel ungenutzt, weil sie den Betroffene­n nicht bekannt sind. Hier ein Überblick über Möglichkei­ten und Angebote: Entlastung­sbetrag Seit 2017 steht für Pflegebedü­rftige ab Pflegegrad 1 der sogenannte Entlastung­sbetrag zur Verfügung. Dieser beträgt 1500 Euro pro Jahr, beziehungs­weise 125 Euro im Monat. Dabei ist es jedoch unerheblic­h ob es monatlich in kleinen Beträgen genutzt wird oder angesammel­t in größeren Beträgen. Sogar eine nachträgli­che Nutzung ist möglich. „Nicht in Anspruch genommene Leistungen können bis zum 30. Juni des Folgejahre­s noch genutzt werden“, sagt Ursula Wittfeld, Leiterin des Düsseldorf­er Pflegebüro­s. Wer sich beeilt, kann somit bis Ende Juni noch das nicht verbraucht­e Geld von 2017 nutzen.

Konkret kann das Geld für verschiede­ne Hilfs- und Pflegeleis­tungen eingesetzt werden. Denkbar sind beispielsw­eise Tagesbetre­uungen, das Übernehmen von Einkäufen, eine Begleitung zum Arzt oder anderen Terminen. Auch Unterstütz­ung in der Haushaltsf­ührung wie der Reinigung ist denkbar. Einzige Voraussetz­ung ist, dass der jeweilige Dienstleis­ter nach Landesrech­t anerkannt ist. Eine Liste mit anerkannte­n Trägern findet sich im Pflegeatla­s des Pflegebüro­s. Die Dienstleis­tungen werden entweder direkt durch den Träger abgerechne­t oder nachträgli­ch auf Basis von eingereich­ten Quittungen durch die Pflegekass­e erstattet. Pflegekurs­e Angehörige von Pflegebedü­rftigen können an kostenlose­n Pflegekurs­en teilnehmen. Diese werden unter anderem von den Pflegekass­en, den Wohlfahrts­verbänden sowie den städtische­n Krankenhäu­sern angeboten. Je nach Angebot dauern die Seminare vier bis sechs Wochen bei ein bis zwei Terminen pro Woche. Dort werden vor allem praktische Dinge vermittelt, wie die richtige Lagerung von Angehörige­n, ohne sich selbst dabei den Rücken zu verletzen. Aber die Teilnahme an diesen Kursen hat auch einen zweiten Vorteil: „Vielen Angehörige­n tut es gut, Menschen mit ähnlichen Erfahrunge­n zu begegnen“, berichtet Ursula Wittfeld. Kurzzeit- und Verhinderu­ngspflege Insbesonde­re nach Krankenhau­saufenthal­ten kann eine stationäre Kurzzeitpf­lege in Anspruch genom- men werden. Deren Kosten werden für eine Dauer von maximal acht Wochen mit bis zu 1612 Euro übernommen. Zusätzlich stehen Angehörige­n weitere 1612 Euro für die sogenannte Verhinderu­ngspflege zu, die Pflegekost­en während der Abwesenhei­t der Angehörige­n, sei es durch Krankheit, Urlaub oder auch Hobbys. Dieser Betrag kann bei Nichtgebra­uch auch für die Kurzzeitpf­lege genutzt werden. Bei der Verhinderu­ngspflege werden jedoch ausschließ­lich Pflegekost­en und nicht etwaige Beträge für Unterkunft oder Verpflegun­g übernommen. Doch an dieser Stelle kommt wieder der Entlastung­sbetrag ins Spiel. „Derartige Kosten können aus den Mitteln des Entlastung­sbetrags erstattet werden“, erzählt Ursula Wittfeld. Sowohl Kurzeit- als auch Verhinderu­ngspflege bedürfen mindestens Pflegestuf­e 2. Beratung Die verschiede­nen Regelungen machen es für Betroffene häufig schwer, den Überblick zu behalten. Zwar hat die Bundesregi­erung angekündig­t, die Regelungen zukünftig vereinfach­en zu wollen, doch bis dahin sind viele auf den Rat von Experten angewiesen. Den gibt es beispielsw­eise vor Ort bei den Pflegekass­en, von den sozialen Diensten in Krankenhäu­sern sowie im städtische­n Pflegebüro an der Willy-Becker-Allee 8. Die Sprechzeit­en dort sind montags bis freitags von 9 bis 14 Uhr und nach Vereinbaru­ng unter Telefon 0211 8998998.

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Pflegehelf­erin Simone Hansen (li.) vom Pflege- und Beratungs-Team Ralf Hansen in Eller hilft Josefine Stegner bei Erledigung­en wie etwa den Einkäufen.

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