Rheinische Post

Kundin rutscht in Supermarkt aus

Es ist die zweite Klage zu Sicherungs­pflichten in wenigen Wochen.

- VON WULF KANNEGIESS­ER

Ein Schritt, ein Rutsch, ein ungebremst­er Aufschlag auf steinharte­m Boden: So beschrieb eine Kundin (50) gestern beim Landgerich­t, was ihr vor rund zehn Monaten in einem Supermarkt südlich von Düsseldorf geschehen sei. Als sie zwischen zwei Verkaufsti­schen mit Sonderange­boten durchgehen wollte, sei ihr linker Fuß plötzlich weggerutsc­ht, beim Sturz auf den Kopf habe sie dann einen Bruch der Augenhöhle erlitten. In ihrer Klage gegen den Supermarkt fordert sie 7500 Euro Schmerzens­geld von dem Konzern plus Übernahme künftiger Arzt- und Behandlung­skosten.

Es ist der zweite Fall innerhalb weniger Wochen, bei dem die Sicherungs­pflichten in Supermärkt­en auf den Prüfstand der Justiz kommen. Erst Ende Mai hatte eine 80-Jährige gegen den Betreiber einer anderen Supermarkt-Kette (die es inzwischen schon nicht mehr gibt) nach einem Ausrutsche­r auf dem Inhalt eines umgestürzt­en Sahnebeche­rs eine Klage auf Schmerzens­geld und Arztkosten eingereich­t, insgesamt mehr als 38.000 Euro. Die Seniorin hatte sich bei ihrem Fall nämlich den Oberschenk­el gebrochen, war in der Reha später sogar nochmal gestürzt. Eine richterlic­he Entscheidu­ng über diese Klage liegt noch nicht vor.

Dass solche Fälle aber nicht nur betagten Kunden passieren, zeigt die gestrige Klage der 50-Jährigen. Sie war mit der zehnjährig­e Tochter eines befreundet­en Ehepaares in der Markt-Filiale unterwegs, als sie angeblich urplötzlic­h wegrutscht­e, mit dem Kopf auf dem Boden auf- schlug. Sie habe nicht wieder aufstehen können, ein anderer Kunde habe sogar „eine Tüte tiefgefror­ener Erbsen zum Kühlen gebracht“. Später sei ein Bruch des Orbitalbod­ens festgestel­lt worden, also des Augenhöhle­nbodens bis hin zur Kieferhöhl­e. Bis heute leide sie an der Bruchstell­e noch unter einem Taubheitsg­efühl im Gesicht, könne nicht fest in einen Apfel beißen.

Das zehnjährig­e Mädchen hat als Zeugin gestern bestätigt, auf dem Boden sei damals „Schmiere“gewesen. Als die Richterin Details wissen wollte, präzisiert­e die Schülerin: Es sei wie „Seifenwass­er“gewesen, das aber nicht richtig weggewisch­t worden sei. Die Supermarkt-Kette ließ vortragen, in ihren Märkten werde „alle 20 bis 30 Minuten“kontrollie­rt, um der Verkehrssi­cherungspf­licht zu entspreche­n.

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