Neuer Zeuge im Wehrhahn-Prozess
Wende im Wehrhahn-Prozess: Bei den Behörden hat sich ein neuer Zeuge gemeldet. Er war Mithäftling des Angeklagten und behauptet, dieser habe ihm die Tat gestanden.
Am Freitag wird ein neuer Zeuge vor Gericht erwartet. Er war Mithäftling des Angeklagten und behauptet, dieser habe ihm die Tat gestanden.
Mit einem neuen, bisher ungenannten Belastungszeugen will die Staatsanwaltschaft im Düsseldorfer Wehrhahn-Prozess den angeklagten Ex-Soldaten (52) doch noch als Täter überführen. Das wurde gestern bekannt, als die Landgerichts-Verhandlung um den Sprengstoffanschlag vom Juli 2000 fortgesetzt wurde.
Vor drei Wochen hatten die Richter den Angeklagten überraschend aus der U-Haft auf freien Fuß gesetzt, weil er aus deren Sicht nach bisherigem Prozessverlauf nicht mehr als „dringend tatverdächtig“gelte. Dagegen hat die Anklagebehörde längst Beschwerde beim Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) eingelegt. Jetzt könnte ein neuer Zeuge wiederum für eine Wende sorgen. Dieser neue Zeuge soll sich nach RP-Informationen erst kurzfristig bei den Behörden gemeldet und erklärt haben, während der UHaft habe der Ex-Soldat auch ihm den Anschlag gestanden. Ähnlich hatte sich früher schon ein anderer Ex-Häftling geäußert, mit dem der Angeklagte vor Jahren in einer anderen Justizvollzugsanstalt zusammen getroffen war.
Bei der Bombenexplosion waren vor 18 Jahren zehn von zwölf Mitgliedern einer überwiegend jüdischen Gruppe von Sprachschülern teils schwer verletzt worden, ein ungeborenes Baby starb im Mutterleib. Doch vor Gericht und bei zahlreichen früheren Vernehmungen hatte der von Anfang an tatverdächtige, damals als Militaria-Händler und Anhänger der rechtsextremistischen Szene bekannte Ex-Soldat jede Mitwirkung an dem vermutlich fremdenfeindlich motivierten Anschlag geleugnet.
Etliche Zeugen, darunter eben auch ein früherer Mithäftling, hatten den 52-Jährigen im Indizienprozess wegen des zwölffachen Mordversuchs zwar schwer belastet. Aber vor drei Wochen hatten die Richter urplötzlich befunden, alle diese Aussagen seien „nicht belastbar“, also nicht glaubwürdig genug, der Angeklagte sei demnach nicht mehr „dringend tatverdächtig“, daher aus der U-Haft zu entlassen. Mehrfach hatte jener Zeuge betont, er habe sich nicht wegen der ausgesetzten Rekord-Belohnung von 63.000 Euro bei der Polizei gemeldet und gegen den Ex-Soldaten ausgesagt. Am Montag hatte er sogar den Verzicht auf jegliche Belohnung erklärt, die nach seiner Ansicht besser den Anschlags-Opfern zukommen solle.
Jetzt jedoch will die Staatsanwaltschaft nicht nur diese Aufhebung des Haftbefehls anfechten, sondern will am Freitag, dem nächsten Prozesstag, offenbar den neuen UHaft-Zeugen aufrufen. Doch zuvor wird am 8. Juni allen Prozessteilnehmern erneut die ganze Dramatik der damaligen Explosion und ihrer teils schlimmen Folgen vor Augen geführt: Erstmals in diesem Indizienverfahren sollen nach mehr als vier Monaten Verhandlungsdauer an diesem 27. Prozesstag nämlich einige der damaligen Anschlagsopfer als Zeugen vor Gericht zu Wort kommen.