Berlin verschärft Mietpreisbremse
Mieter sollen weniger für Modernisierung zahlen und die Höhe der Vormiete erfahren.
BERLIN (mar) Mieter sollen sich künftig leichter gegen überhöhte Mieten zur Wehr setzen können. Vermieter sollen die Vormiete offenlegen müssen, damit für Mieter ersichtlich wird, ob die Vermieter einen zu großen Mietaufschlag verlangen, heißt es in einem Gesetzentwurf zur Verschärfung der Mietpreisbremse von Justizministerin Katarina Barley (SPD). Zudem sollen Hausbesitzer einen geringeren Anteil von Modernisierungskosten auf Mieten umlegen dürfen – nur noch acht statt elf Prozent der Kosten. Überdies ist eine Kappungsgrenze für Mieterhöhungen nach Modernisierungen vorgesehen.
Barleys Pläne entsprechen dem Koalitionsvertrag, müssen aber noch zwischen den Ministerien ab- gestimmt werden. Sie sollen zum 1. Januar 2019 in Kraft treten. Die 2015 eingeführte Mietpreisbremse soll verhindern, dass Mieten in Regionen mit Wohnungsmangel bei Neuvermietungen mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Sie erwies sich als kaum wirksam.
Der Bund könnte deutlich mehr eigene Flächen für die Wohnbebauung zur Verfügung stellen, um den Mietenanstieg zu dämpfen: Er ver- fügt aktuell in den sieben größten und teuersten Städten Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, München und Stuttgart über 971 unbebaute Flurstücke mit einer Gesamtfläche von rund 230 Hektar, geht aus der Antwort der Regierung auf eine Anfrage der FDPFraktion hervor. Mit 368 befinden sich die meisten davon in Berlin, gefolgt von München (248) und Köln (246). Bundesweit verfügt die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben über 25.700 unbebaute Flurstücke mit einer Gesamtfläche von 87.000 Hektar. „Wenn es die große Koalition wirklich ernst meint, kann sie Grundstücke im Bundesbesitz verkaufen, entwickeln oder bebauen“, forderte Daniel Föst (FDP).
„Die Koalition könnte Grundstücke des Bundes verkaufen“Daniel Föst wohnungspolitischer Sprecher der FDP
Die Mietpreisbremse bleibt ein Herumdoktern an Symptomen, daran wird auch ihre Verschärfung nichts ändern. Sie wird im Kern auch künftig weitgehend wirkungslos bleiben – oder die angespannte Lage auf vielen Wohnungsmärkten sogar weiter verschärfen, weil sie Wohnungsinvestoren zögern lässt. Solange nicht das Wohnungsangebot deutlich zunimmt, wird die übergroße Nachfrage nach Wohnraum in den Ballungszentren die Preise weiter nach oben treiben. So geht Marktwirtschaft.
Der Staat sollte prüfen, wie er mit eigenen Mitteln das Angebot bebaubarer Flächen in den Städten verbreitern kann. Länder und Kommunen verfügen noch über viele eigene, unbebaute Flächen. Umwidmung und Verkauf an Private verlaufen aber vielerorts schleppend, weil in den Kommunen Personal dafür fehlt oder andere lokale Interessen Veräußerungen von Grundstücken blockieren. Auch der Bund könnte noch mehr eigene Flurstücke auf den Markt werfen, wie eine aktuelle Übersicht der Bundesregierung über den Bestand zeigt.