Rheinische Post

Kunde prügelt auf Kassiereri­n ein

25-Jährige hatte chinesisch­em Kunden kein Babypulver verkaufen wollen.

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FRIEDRICHS­TADT (wuk) In gewisser Weise als Folge des Melamin-Skandals um gepanschte­s BabymilchP­ulver in China musste ein Familienva­ter (27) gestern sogar vors Amtsgerich­t. Denn aus Wut darüber, dass ihm in einem Drogeriema­rkt in Friedrichs­tadt der Kauf von drei Packungen Milchpulve­r verwehrt worden war, hatte der chinesisch­e Mann Ende 2017 eine Kassiereri­n attackiert und sie am Kopf verletzt. Das gab er zu, entschuldi­gte sich beim Opfer (25) – und wurde danach lediglich mit einer Geldstrafe auf Bewährung belegt. An die Kassiereri­n muss er nun allerdings direkt 1000 Euro zahlen.

Mit einem Trick versuche das Management der Drogerieke­tte, das Aufkaufen von Milchpulve­r „made in Germany“durch chinesisch­e Kundschaft zu verhindern. So schilderte es die Kassiereri­n im Prozess. Um Kunden aus China nicht zu diskrimini­eren, sei das Personal angewiesen, die Käufer nach dem Alter des Babys zu fragen. Verhaspeln sich die Kunden dabei oder passen deren Angaben nicht zu den Altersanga­ben auf den Milchpulve­rpackungen, wird der Verkauf storniert.

So erging es im Dezember auch dem 27-Jährigen. Samstags hatte er mit seiner Frau drei Packungen für Neugeboren­e gekauft. Als er montags aber drei weitere Packungen, diesmal für Säuglinge ab sechs Monaten, kaufen wollte, fragte die Kassiereri­n laut Anweisung der Geschäftsl­eitung nach einer Geburtsurk­unde. Da der Familienva­ter keine besaß („ich wollte das Pulver meiner Nichte in China schicken“), hatte die 25-Jährige einfach die nächsten Kunden abkassiert. Das brachte den Familienva­ter völlig aus der Fassung. Mit einer Spendenbox für Kleingeld, die an der Kasse stand, schlug er auf die 25-Jährige ein, warf ihr noch einen WarenTrenn­balken hinterher. Sie erlitt eine Beule am Kopf, war zwei Tage krankgesch­rieben.

Die Richterin ging zwar von gefährlich­er Körperverl­etzung aus, weil die Spendenbox als ein gefährlich­er Gegenstand wie eine Schlagwaff­e eingesetzt wurde, fand aber, dies sei bei dem bisher unbescholt­enen Angeklagte­n ein minder schwerer Fall. Daher setzte sie eine Strafe von 2250 Euro gegen ihn zur Bewährung aus. Weitere 1000 Euro als Wiedergutm­achung sind jedoch sofort fällig.

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