Rheinische Post

Schwer verletzter Frau nicht geholfen – Geldstrafe bleibt

-

(wuk) Ohne Einsicht oder gar Reue ist ein 77-Jähriger aus Protest gegen eine Geldstrafe von 4500 Euro vors Landgerich­t gezogen. Im Februar war er wegen unterlasse­ner Hilfeleist­ung zur Zahlung verurteilt worden, weil er im Oktober 2016 eine schwer verletzte Nachbarin achtlos im Treppenhau­s an der Mulvanystr­aße liegen gelassen hatte. Mehr noch: Als er die 58-jährige Frau nach ihrem Treppenstu­rz hilflos vorfand, ist er mit seinem Einkaufstr­olley über sie hinweg gestiegen und hat seine Wohnungstü­r zugemacht, statt sich um die Frau zu kümmern. Erst durch eine Freundin war die Schwerverl­etzte entdeckt, war der Notarzt alarmiert worden. Per NotOperati­on konnte das Sturz-Opfer, das einen Schädelbas­isbruch und ein Hirnödem erlitten hatte, gerade noch gerettet werden. Zur Rede gestellt, warum er nicht geholfen habe, soll der angeklagte Rentner nur erklärt haben: „Hab‘ ich nix mit zu tun!“Im ersten Gerichtsve­rfahren und auch gestern gab er dann an, die Frau habe ja schnarchen­d auf dem Boden gelegen, er habe geglaubt, sie würde dort einen „Rausch ausschlafe­n“. Auch die Staatsanwa­ltschaft hatte Protest gegen die Geldstrafe für den unbarmherz­igen Rentner eingelegt – jedoch mit dem Ziel, ihn härter zu bestrafen. Doch mit ihren Berufungen sind beide Seiten nun gescheiter­t. In zweiter Instanz befand auch das Landgerich­t, dass die 4500-EuroStrafe gegen den Rentner nötig, aber auch ausreichen­d sei.

Newspapers in German

Newspapers from Germany