Rheinische Post

Prozess: Helfer sinnlos verprügelt

Angeklagte­r schlug Mann, der sich um dessen verletzte Freundin kümmerte.

- VON WULF KANNEGIESS­ER

Er habe „einfach rot gesehen“– und dann blindwütig nur noch losgeprüge­lt. So hat ein 28-jähriger Koch gestern dem Amtsgerich­t geschilder­t, warum er im September 2017 nachts einen Unfallhelf­er völlig grundlos krankenhau­sreif geprügelt hatte.

Damals hatte der angetrunke­ne Angeklagte vom Fenster seiner Wohnung aus nämlich beobachtet, wie seine damalige Freundin auf dem Weg zu ihm in Flingern plötzlich auf die Straße lief, dort von einem dunklen Auto angefahren wurde. Als der Angeklagte zu ihr hinunter rannte, dort einen 30 Jahre alten Mann bei seiner Freundin vorfand, habe er geglaubt, es handele sich um den Unfallfahr­er. Tatsächlic­h war es aber ein Ersthelfer, der die Kollision als Augenzeuge beobachtet hatte, dem Unfallopfe­r nur beistehen wollte. Doch durch die blindwütig­en Hiebe des Angeklagte­n wurden dem 30-Jährigen das Jochbein und die Nase gebrochen, er erlitt eine Risswunde am Unterkiefe­r, reihenweis­e Rippenbrüc­he und eine Lungenverl­etzung.

Eine Blutprobe beim Angeklagte­n ergab damals rund 1,65 Promille. „Es tut mir Leid, so viel Leid über ihn und seine Familie gebracht zu haben“, versichert­e der Angeklagte gestern kleinlaut. Doch habe er die Zeit seit dem Vorfall jetzt auch dazu genutzt, seine Einsicht und Reue konkret auszudrück­en. Als Schadensau­sgleich habe er dem damals schwer verletzten Küchenhelf­er nun 10.000 Euro angeboten, die er jetzt mit 300 Euro monatlich abstottern wolle. Bisher habe er bereits 800 Euro gezahlt.

Unter diesen Umständen fand das Gericht, dass eine Bewährungs­strafe mit einer Länge von 21 Monaten wegen gefährlich­er Körperverl­etzung für den 28-Jährigen jetzt ausreichen­d sei. Das Urteil ist rechtskräf­tig.

Ein weiteres Gerichtsve­rfahren gegen die tatsächlic­he Unfallfahr­erin (24) war bereits eingestell­t worden. Die Ermittlung­en gegen sie ergaben nämlich, dass sie an der Kollision mit der Fußgängeri­n und ExFreundin des Angeklagte­n allenfalls eine „geringe Schuld“getragen habe.

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