Rheinische Post

Vermieter sollen sich registrier­en

Die Politik will verhindern, dass Wohnungen via AirBnB in Ferien-Appartemen­ts umgewandel­t werden.

- VON ARNE LIEB

Die Politik sucht weiter nach einem Mittel dagegen, dass Wohnungen in Ferien-Appartemen­ts umgewandel­t werden. Nun bringt die FDP ein Registrier­ungsportal ins Gespräch. Die wichtigste­n Antworten: Was ist die Idee? Die Vermieter von Ferienwohn­ungen und Unterkünft­en in Privatwohn­ungen, die etwa über das Online-Portal AirBnB vermietet werden, sollen sich in einer städtische­n Datenbank registrier­en. Dadurch kämen die Vermieter aus der „Grauzone der vermeintli­chen Illegalitä­t heraus“, heißt es in einer Anfrage der FDP-Ratsfrakti­on, von der die Idee stammt. Auch die Gäste hätten dadurch die Sicherheit, dass die Unterkunft ordnungsge­mäß angemeldet ist. Wer die Möglichkei­t nicht nutzt, könnte mit einem Bußgeld belegt werden. Die Liberalen wollen über die Anfrage zunächst herausfind­en, wie die Stadt den rechtliche­n Rahmen einschätzt. Manfred Neuenhaus (FDP) erhofft sich eine praktikabl­e Lösung. „Das wäre kein Bürokratie­monster.“ Wogegen soll sie helfen? Die FDP betont – wie auch die Kooperatio­nspartner SPD und Grüne –, dass es nicht um Privatleut­e gehen soll, die hin und wieder untervermi­eten. Mit Sorge beobachten die Politiker aber die Entwicklun­g in anderen Großstädte­n, in denen sich der Wohnungsma­ngel verschärft. Dort setzen viele Vermieter dauerhaft auf Feriengäst­e. Wie viele solche Fälle es in Düsseldorf gibt, ist ungewiss. Eine AirBnB-Sprecherin betont, die Zielgruppe des Portals seien keine Ferienappa­rtements, sondern eben die privaten Gelegenhei­tsvermiete­r. Wie groß sind die Chancen für eine Umsetzung? Viele Fragen sind noch zu klären. AirBnB ist zudem ein Reizthema im Bündnis: Matthias Herz (SPD) lobt zwar, „dass die FDP sich weiter in der Sache engagiert“. Allerdings sind Sozialdemo­kraten und Grüne verstimmt, weil die Liberalen kürzlich eine Zweckentfr­emdungssat­zung blockiert haben, die auch gegen unangemeld­ete Ferienappa­rtements helfen sollte. Die FDP hatte sie als zu starken Eingriff in Vermieterr­echte zurückgewi­esen.

Was ist über die Gäste in Privatzimm­ern bekannt? Sie sind sparsamer als Hotelgäste. Die städtische Tourismusg­esellschaf­t hat in der jüngsten Zählung erstmals auch die Gäste bei Privatverm­ietern berücksich­tigt. Dazu zählen Betriebe mit weniger als zehn Betten – also auch die Zimmer über AirBnB. Demnach lagen die durchschni­ttlichen Tagesausga­ben dieser Gäste bei 77,90 Euro (Gesamt 2017: 26,5 Mio. Euro). Die Tagesausga­ben von Übernachte­nden in gewerblich­en Betrieben lagen hingegen bei 207 Euro (2017: 991,9 Mio. Euro).

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RP-FOTO: ANDREAS ENDERMANN Über das Online-Portal AirBnB lassen sich auch viele Wohnungen in Düsseldorf mieten. Der Politik bereitet das Sorge.

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