Vermieter sollen sich registrieren
Die Politik will verhindern, dass Wohnungen via AirBnB in Ferien-Appartements umgewandelt werden.
Die Politik sucht weiter nach einem Mittel dagegen, dass Wohnungen in Ferien-Appartements umgewandelt werden. Nun bringt die FDP ein Registrierungsportal ins Gespräch. Die wichtigsten Antworten: Was ist die Idee? Die Vermieter von Ferienwohnungen und Unterkünften in Privatwohnungen, die etwa über das Online-Portal AirBnB vermietet werden, sollen sich in einer städtischen Datenbank registrieren. Dadurch kämen die Vermieter aus der „Grauzone der vermeintlichen Illegalität heraus“, heißt es in einer Anfrage der FDP-Ratsfraktion, von der die Idee stammt. Auch die Gäste hätten dadurch die Sicherheit, dass die Unterkunft ordnungsgemäß angemeldet ist. Wer die Möglichkeit nicht nutzt, könnte mit einem Bußgeld belegt werden. Die Liberalen wollen über die Anfrage zunächst herausfinden, wie die Stadt den rechtlichen Rahmen einschätzt. Manfred Neuenhaus (FDP) erhofft sich eine praktikable Lösung. „Das wäre kein Bürokratiemonster.“ Wogegen soll sie helfen? Die FDP betont – wie auch die Kooperationspartner SPD und Grüne –, dass es nicht um Privatleute gehen soll, die hin und wieder untervermieten. Mit Sorge beobachten die Politiker aber die Entwicklung in anderen Großstädten, in denen sich der Wohnungsmangel verschärft. Dort setzen viele Vermieter dauerhaft auf Feriengäste. Wie viele solche Fälle es in Düsseldorf gibt, ist ungewiss. Eine AirBnB-Sprecherin betont, die Zielgruppe des Portals seien keine Ferienappartements, sondern eben die privaten Gelegenheitsvermieter. Wie groß sind die Chancen für eine Umsetzung? Viele Fragen sind noch zu klären. AirBnB ist zudem ein Reizthema im Bündnis: Matthias Herz (SPD) lobt zwar, „dass die FDP sich weiter in der Sache engagiert“. Allerdings sind Sozialdemokraten und Grüne verstimmt, weil die Liberalen kürzlich eine Zweckentfremdungssatzung blockiert haben, die auch gegen unangemeldete Ferienappartements helfen sollte. Die FDP hatte sie als zu starken Eingriff in Vermieterrechte zurückgewiesen.
Was ist über die Gäste in Privatzimmern bekannt? Sie sind sparsamer als Hotelgäste. Die städtische Tourismusgesellschaft hat in der jüngsten Zählung erstmals auch die Gäste bei Privatvermietern berücksichtigt. Dazu zählen Betriebe mit weniger als zehn Betten – also auch die Zimmer über AirBnB. Demnach lagen die durchschnittlichen Tagesausgaben dieser Gäste bei 77,90 Euro (Gesamt 2017: 26,5 Mio. Euro). Die Tagesausgaben von Übernachtenden in gewerblichen Betrieben lagen hingegen bei 207 Euro (2017: 991,9 Mio. Euro).