11. Juli 1950
NRW-Verfassung tritt in Kraft
Im Sommer 1950 bekam das Bundesland Nordrhein-Westfalen seine Verfassung. Die Abgeordneten des Landtags hatten das Gesetzeswerk Anfang Juni beschlossen, danach musste es noch vom Volk angenommen werden. Die Bevölkerung stimmte während der Wahl zum zweiten Landtag darüber ab – und bestätigte die Verfassung. Sie trat am 11. Juli 1950 in Kraft. Verschiedene Besonderheiten prägen die Gesetze des Landes. So muss, anders als in vielen anderen Bundesländern, der Ministerpräsident dem Landtag angehören. Das gilt nicht für seinen Stellvertreter und die Minister, die, auch das ist eine NRW-Spezialität, nicht vom Landtag bestätigt werden müssen. Besonders ist auch, dass die Autoren 1950 auf einen eigenen Grundrechtekatalog verzichtet haben. Stattdessen wird in Artikel 4 auf die Grundrechte verwiesen, wie sie im Grundgesetz der BRD verzeichnet sind. Einzige Ausnahme ist das Recht auf Datenschutz, dieses wurde 1978 durch eine Verfassungsänderung hinzugefügt. Seit Inkrafttreten wurde die Verfassung mehrfach geändert. Möglich ist dies durch eine Zweidrittelmehrheit im Landtag oder die Abstimmung des Volkes: Im zweiten Fall müssen zwei Drittel der Abstimmenden für die Gesetzesänderung stimmen, mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten müssen sich beteiligen.