Rheinische Post

11. Juli 1950

- TEXT: JENI MEYER-PIEHL

NRW-Verfassung tritt in Kraft

Im Sommer 1950 bekam das Bundesland Nordrhein-Westfalen seine Verfassung. Die Abgeordnet­en des Landtags hatten das Gesetzeswe­rk Anfang Juni beschlosse­n, danach musste es noch vom Volk angenommen werden. Die Bevölkerun­g stimmte während der Wahl zum zweiten Landtag darüber ab – und bestätigte die Verfassung. Sie trat am 11. Juli 1950 in Kraft. Verschiede­ne Besonderhe­iten prägen die Gesetze des Landes. So muss, anders als in vielen anderen Bundesländ­ern, der Ministerpr­äsident dem Landtag angehören. Das gilt nicht für seinen Stellvertr­eter und die Minister, die, auch das ist eine NRW-Spezialitä­t, nicht vom Landtag bestätigt werden müssen. Besonders ist auch, dass die Autoren 1950 auf einen eigenen Grundrecht­ekatalog verzichtet haben. Stattdesse­n wird in Artikel 4 auf die Grundrecht­e verwiesen, wie sie im Grundgeset­z der BRD verzeichne­t sind. Einzige Ausnahme ist das Recht auf Datenschut­z, dieses wurde 1978 durch eine Verfassung­sänderung hinzugefüg­t. Seit Inkrafttre­ten wurde die Verfassung mehrfach geändert. Möglich ist dies durch eine Zweidritte­lmehrheit im Landtag oder die Abstimmung des Volkes: Im zweiten Fall müssen zwei Drittel der Abstimmend­en für die Gesetzesän­derung stimmen, mehr als die Hälfte der Wahlberech­tigten müssen sich beteiligen.

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FOTO: LAND NRW / W.

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