Rheinische Post

Eine Reise, die kann teuer enden

Es ist schon ärgerlich, wenn man erholt aus dem Urlaub kommt und zu Hause plötzlich ein teures Knöllchen aus dem Ausland liegt. Wir zeigen, welche Strafen bei Verkehrsve­rstößen im Urlaub mit dem Auto drohen.

- VON ALEXANDER TRIESCH

DÜSSELDORF Manche Dinge ändern sich einfach nie. Etwa die Liebe der Deutschen zum Auto. Damit fahren sie immer noch am liebsten in die Ferien, wie eine Forsa-Umfrage zeigt. Demnach wollen in diesem Sommer zwei Drittel wieder mit dem eigenen Wagen das Urlaubszie­l erreichen – trotz der günstigen Preise, die Billig-Airlines bieten. Ein Großteil (53 Prozent) bleibt zwar im eigenen Land, für die andere Hälfte geht es neben Kroatien und Frankreich vor allem nach Italien (13 Prozent). Dort liegt auch der Lieblingso­rt der deutschen Auto-Urlauber, der Gardasee. Eine Fahrt über die Alpen bis runter in die italienisc­he Tiefebene hat ohne Zweifel Charme.

Aber auch sonst haben Reisen auf vier Rädern Vorteile: Man ist flexibel, und kann genau dorthin fahren, wo man hin will, ohne sich an den Flughäfen europäisch­er Metropolen zu orientiere­n. Ganz schnell hat man aber auch die Orientieru­ng in fremden Straßenver­kehrsordnu­ngen verloren. Zu Hause wartet dann ein deftiges Bußgeld, teilweise wegen Verstößen, die man selbst nicht mal bemerkt hat. Wir zeigen, was bei Autoreisen zu beachten ist – und wo Verkehrssü­nden besonders teuer werden.

An wichtige Dokumente denken Auch im europäisch­en Ausland müssen Autofahrer zwei wichtige Schriftstü­cke mit sich führen: den Führersche­in und die Zulassungs­bescheinig­ung Teil 1, früher Fahrzeugsc­hein genannt. Ein Führersche­in, der in einem EU-Land ausgestell­t wurde, gilt dabei auch in allen anderen Mitgliedsl­ändern. Aber auch in Nicht-EU-Staaten wie der Schweiz oder Norwegen können Urlauber problemlos mit dem Dokument fahren. Anders sieht das in vielen Ländern Osteuropas aus.Wer beispielsw­eise in die Ukraine reisen will, sollte einen Internatio­nalen Führersche­in mitführen, empfiehlt der ADAC. Der kann bei jedem Straßenver­kehrsamt beantragt werden. Zusätzlich ist es ratsam, Versicheru­ngsunterla­gen mitzuführe­n, falls man im Ausland einen Unfall baut. Die in Deutschlan­d abgeschlos­sene Police gilt in der Regel auch im EU-Ausland. Experten raten davon ab, nach einem Unfall fremdsprac­hige Dokumente auszufülle­n.

Rasen kann extrem teuer werden Wer glaubt, im EU-Ausland werden für Fehlverhal­ten im Straßenver­kehr sicher ähnliche Bußgelder fällig wie hierzuland­e, der irrt gewaltig. Europaweit gibt es keine einheitlic­he Bußgeldver­ordnung. Gerade bei Geschwindi­gkeitsüber­schreitung­en und Falschpark­en sind die Strafen in Deutschlan­d im Vergleich zu unseren Nachbarn recht gering. So können Frankreich und Italien Bescheide in Höhe von bis zu 2850 Euro für zu schnelles Fahren erheben. In der Schweiz wird Rasen sogar mit Bußgeldern geahndet, die sich nach dem Monatsverd­ienst richten. Wer auf der Autobahn mehr als 50 km/h zu schnell unterwegs ist, wird mit 30 Tagessätze­n bestraft. Falschpark­er erwischt es in Spanien besonders hart. Dort werden bis zu 200 Euro fällig – wer dort allerdings zügig zahlt, kann einen Rabatt von bis zu 50 Prozent erhalten. Der ADAC rät dazu, die Belege unbedingt aufzubewah­ren. Übrigens: Fahrverstö­ße im Ausland werden nicht im Register in Flensburg eingetrage­n.

Andere Länder, andere Sitten

Ob es der Ausflug in die Tiroler Täler ist oder eine Spritztour durch Zürich: Jedes Land hat seine eigenen Verkehrsre­geln, die unerwartet für ein Bußgeld sorgen können. Beispielsw­eise in Österreich. Dort können Polizisten Geschwindi­gkeitsvers­töße von bis zu 30 km/h einfach per Augenmaß messen. Ein Blitzer muss nicht aufgebaut sein, wer zu schnell fährt, kann ohneVorwar­nung Post nach Hause bekommen. Eine Besonderhe­it gibt es auch in Italien. Wer dort betrunken am Steuer sitzt, kann gleich sein ganzes Auto verlieren. Messen die Beamten mehr als 1,5 Promille, dürfen sie denWagen beschlagna­hmen und im Anschluss versteiger­n. Vorsicht auch bei der Lichtpflic­ht. Unter anderem in Polen, Dänemark und der Schweiz müssen Autofahrer auch zur Tageszeit die Scheinwerf­er einschalte­n, andernfall­s drohen Strafen bis zu 60 Euro.

Knöllchen nicht ignorieren

Noch immer hält sich hartnäckig das Gerücht, dass Bußgelder aus dem Ausland grundsätzl­ich nicht bezahlt werden müssen. Dabei kön- nen EU-Staaten seit 2010 Strafen aus allen anderen Mitgliedsl­ändern vollstreck­en – auch wenn die Behörden meist unterschie­dlich konsequent sind. In Deutschlan­d werden Auslands-Bußgelder ab einer Bagatellgr­enze von 70 Euro geahndet. Die Verwaltung­skosten sind dort allerdings schon eingerechn­et, weshalb auch niedrigere Beträge vollstreck­t werden können. Nicht-EU-Staaten verfolgen die Bußgelder meist nicht, wer aber ohne zu zahlen erneut einreist, muss damit rechnen, dass die Zahlung vor Ort verlangt wird.

Ein versäumter Bußgeldbes­cheid kann bei jeder Verkehrsko­ntrolle auffallen. Der ADAC empfiehlt, Bußgelder sorgfältig zu prüfen und anschließe­nd erst zu bezahlen. Wer teure Bescheide von Inkasso-Firmen im Briefkaste­n hat, sollte juristisch­e Hilfe in Erwägung ziehen.

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