Die wichtigsten Antworten zum Fall Sami A.
Er soll Leibwächter Osama bin Ladens gewesen sein. Dennoch will ihn ein deutsches Gericht zurückholen.
BERLIN Um den abgeschobenen Sami A. ist ein Streit unter deutschen und tunesischen Behörden ausgebrochen. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen warf dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sowie der Bundespolizei vor, dass die Abschiebung des mutmaßlichen früheren Leibwächters von Terrorfürst Osama bin Laden „grob rechtswidrig“gewesen sei. Es verlangt die Rückholung des Mannes. Tunesien will den Terrorverdächtigen vorerst aber nicht nach Deutschland zurückschicken. Sami A. war am Freitag in einer Chartermaschine abgeschoben worden.
Wie konnte es passieren, dass der Tunesier entgegen der Vorgaben des Verwaltungsgerichts abgeschoben wurde? Der Streit um die Abschiebung schwelt seit dem 20. Juni. Sami A. wehrte sich mit insgesamt drei Verfahren gegen Ausländerbehörde und Bamf gegen seine Abschiebung. Das Gelsenkirchener Verwaltungsgericht ordnete an, dass der als Gefährder eingestufte Mann ohne Urteil nicht abgeschoben werden dürfe. Nach einer Verfahrensänderung war eine Abschiebung von Sami A. dann doch am Abend des 12. Juli geplant. Das Gericht weist mündlich darauf hin, dass der Tunesier nicht abgeschoben werden solle, verzichtete aber auf einen entsprechenden Beschluss. Bevor am Morgen des 13. Juli der Beschluss einging, dass Sami A. nicht abgeschoben werden darf, weil ihm in Tunesien Folter und unmenschliche Behandlungen drohen, war der 42-Jährige schon auf demWeg nach Tunesien. Wer ist Sami A. und was wird ihm vorgeworfen?
Sami A. wurde 1976 in Tunesien geboren und kam 1997 fürs Studium nach Deutschland, wie es auf der Internetseite des Gelsenkirchener Verwaltungsgerichts heißt. Er soll im Jahr 2000 eine Ausbildung im Lager der Terrororganisation Al Kaida in Afghanistan absolviert haben und Leibwächter des Terroristenführers Osama bin Laden gewesen sein. Zurück in Deutschland soll er sich als salafistischer Prediger betätigt haben. Strafrechtlich konnte Sami A. nichts nachgewiesen werden. Er ist verheiratet und hat vier Kinder, die wie seine Ehefrau die deutsche und die tunesische Staatsbürgerschaft besitzen.
War die Abschiebung eine Panne oder ein bewusster Verstoß gegen die Haltung der Justiz? Diese Frage wird Behörden und Politik noch länger beschäftigen. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), dem das Bamf und die Bundespolizei unterstellt sind, hat sich öffentlich für die Abschiebung von Sami A. eingesetzt. Er soll aber erst nach der Abschiebung informiert worden sein. Das NRW-Justizministerium verweist wiederum auf die gültige Abschiebeandrohung vom 11. Juli.
Wie geht es nun weiter?
Tunesien will Sami A. vorerst nicht nach Deutschland zurücklassen. Die Regierung verweist auf ihre souveräne Justiz. Sami A. ist dort bereits von Anti-Terror-Richtern vernommen worden. In Deutschland wiederum ist damit zu rechnen, dass die Entscheidung des Gelsenkirchener Verwaltungsgericht von einer höheren Instanz überprüft wird.