28.000 Anträge auf Familiennachzug
Ab dem 1. August dürfen auch subsidiär geschützte Flüchtlinge Angehörige nachholen.
BERLIN (qua) Der 1. August ist für Flüchtlinge mit einem nur eingeschränkten Schutzstatus ein wichtiges Datum. Ab diesem Stichtag dürfen sie wieder Familienangehörige nach Deutschland holen. Allein den Botschaften rund um Syrien, also in der Türkei, in Jordanien, im Libanon und im Nordirak, liegen nach Angaben des Auswärtigen Amts dafür bereits 28.000 Terminwünsche von Flüchtlingen vor.
Es werden nicht alle auf einmal kommen können. Union und SPD haben sich darauf geeinigt, dass pro Monat höchstens 1000 Angehörige von subsidiär geschützten Flüchtlingen nach Deutschland einreisen dürfen.
Den Schutzstatus subsidiär erhalten jene Flüchtlinge, die weder nach dem Asylgesetz noch nach der Genfer Flüchtlingskonvention einen Schutzstatus bekommen können.Wenn sie dennoch nachweisen können, dass ihnen in ihrer Heimat Tod, Folter oder andere unmenschliche Behandlung droht, erhalten sie diesen eingeschränkten Schutzstatus, der zunächst auf ein Jahr, nach Verlängerung jeweils auf zwei Jahre, begrenzt wird. Nach fünf Jahren ist ein Daueraufenthalt möglich.
Für die nur subsidiär geschützten Flüchtlinge war der Familiennachzug im März 2016 zunächst für zwei Jahre ausgesetzt worden. In der Phase der Regierungsbildung einigten sich Union und SPD, diese Regelung bis Ende Juli 2018 zu verlängern und bis dahin ein Gesetz zu schaffen, das den Nachzug von Angehö- rigen dieser Gruppe regelt. Als Familie nach Deutschland nachziehen dürfen Ehepartner und Kinder. Minderjährige können Eltern und Geschwister nachholen.
Der Familiennachzug für Flüchtlinge mit einem regulären Schutzstatus läuft derweil weiter. Im ersten Halbjahr wurden für Angehörige von Flüchtlingen aus Syrien, Irak, Afghanistan, Iran, Eritrea und Jemen nach Angaben des Auswärtigen Amts 18.451 Visa erteilt. Das sind weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Seinerzeit kamen aus diesen Ländern 31.247 Menschen im Rahmen des Familiennachzugs. Insgesamt kamen im Rahmen des Familiennachzugs im vergangenen Jahr aus den betroffenen Ländern 54.307 Menschen.