Rheinische Post

Holocaust-Leugner muss Geldstrafe zahlen

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(wuk) Als Volksverhe­tzer und Holocaust-Leugner verurteilt wurde beim Amtsgerich­t ein 47-jähriger Verkäufer. Über das Netzwerk Facebook hatte er vor rund einem Jahr einen Link gepostet zu einem Hetz-Artikel über nazideutsc­he Konzentrat­ionslager. In einem Satz wurde darin sogar rundweg geleugnet, dass Gefangene damals nicht nur unmenschli­ch behandelt, sondern sogar planmäßig systematis­ch ermordet worden sind.

SolcheVerf­älschungen zu verbreiten, hatte ihm eine Verurteilu­ng zu 1500 Euro Strafe eingebrach­t. Als er protestier­te, sich auf ein „Missverstä­ndnis“berief, wurde die Strafe auf 1800 Euro erhöht. Der bisher unbestraft­e Angeklagte versichert­e, er „vertrete keine Nazi-Geschichte­n“, sei „politisch in keiner Weise aktiv“und habe mit seinem Link zu jenem Hetz-Artikel bloß über die Historie von Konzentrat­ionslagern informiere­n wollen. „Das war doch nur dieWiederg­abe einerWiede­rgabe“, empörte er sich und ergänzte, er sei „absolut entsetzt darüber, dass ich hier angeklagt werde“. Vergebens versuchten Staatsanwa­lt und Richterin ihm klar zu machen, dass jede Weitergabe derart volksverhe­tzender Inhalte schon strafbar ist. Der 47-Jährige hielt dies für „eine falsche Auslegung des Inhalts“und sah sich als Opfer eines „Missverstä­ndnisses“. Die Richterin nannte diese Argumentat­ion des Angeklagte­n allerdings „hanebüchen“.

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