Holocaust-Leugner muss Geldstrafe zahlen
(wuk) Als Volksverhetzer und Holocaust-Leugner verurteilt wurde beim Amtsgericht ein 47-jähriger Verkäufer. Über das Netzwerk Facebook hatte er vor rund einem Jahr einen Link gepostet zu einem Hetz-Artikel über nazideutsche Konzentrationslager. In einem Satz wurde darin sogar rundweg geleugnet, dass Gefangene damals nicht nur unmenschlich behandelt, sondern sogar planmäßig systematisch ermordet worden sind.
SolcheVerfälschungen zu verbreiten, hatte ihm eine Verurteilung zu 1500 Euro Strafe eingebracht. Als er protestierte, sich auf ein „Missverständnis“berief, wurde die Strafe auf 1800 Euro erhöht. Der bisher unbestrafte Angeklagte versicherte, er „vertrete keine Nazi-Geschichten“, sei „politisch in keiner Weise aktiv“und habe mit seinem Link zu jenem Hetz-Artikel bloß über die Historie von Konzentrationslagern informieren wollen. „Das war doch nur dieWiedergabe einerWiedergabe“, empörte er sich und ergänzte, er sei „absolut entsetzt darüber, dass ich hier angeklagt werde“. Vergebens versuchten Staatsanwalt und Richterin ihm klar zu machen, dass jede Weitergabe derart volksverhetzender Inhalte schon strafbar ist. Der 47-Jährige hielt dies für „eine falsche Auslegung des Inhalts“und sah sich als Opfer eines „Missverständnisses“. Die Richterin nannte diese Argumentation des Angeklagten allerdings „hanebüchen“.