Im Urlaub ist das Handy aus
In den Wochen vor dem Sommerurlaub kommt im Job der Endspurt. Noch schnell alles Erledigen vor der Pause, Kollegen instruieren, Abwesenheitsassistenz an und, und, und...! Dann ist Urlaub. Aber heute kann man das auch relativ sehen. Denn auf dem Campingplatz in Norditalien oder am Strand der Mittelmeerinsel war man noch vor wenigen Jahren für Chefs und Kollegen technisch unerreichbar. Das hat sich gewandelt. 24 Stunden am Tag und sieben Tage ist man theoretisch mit dem Smartphone telefo- nisch als auch per E-Mail oder SMS erreichbar. Und weil es geht, nutzen viele Chefs das auch aus. Zu Recht? Viele Mitarbeiter gehen aus Höflichkeit dran, oder auch aus Angst vor Repressalien oder sogar dem Jobverlust.
Dort aber hat der Gesetzgeber einen Riegel vorgeschoben. Es gilt: In der Regel sind Arbeitnehmer nicht verpflichtet, Anrufe im Urlaub anzunehmen. Arbeitnehmer schulden ihrem Chef keine Rund-um-dieUhr-Erreichbarkeit. Eine Klausel im Arbeitsvertrag, die das von Mitarbei- tern fordert, ist unwirksam.
Im Urlaub erreichbar zu bleiben, darf der Arbeitgeber nicht von seinen Mitarbeitern verlangen – auch nicht von den Führungskräften. Schließlich soll Urlaub der Erholung dienen – und die kann sich nicht recht einstellen, wenn sich der Chef jederzeit melden kann. Das hat auch das Bundesarbeitsgericht bestätigt: Demzufolge darf der Arbeitgeber nur bei „zwingenden Notwendigkeiten, welche einen anderen Ausweg nicht zulassen“anrufen (Az. 9 AZR – 405/99). Betrieb- liche Engpässe allein reichen hierfür nicht, es müsste sich schon um eine Art Existenzbedrohung des Arbeitgebers handeln, die nur der Arbeitnehmer abwenden kann. Hierbei spielt es übrigens keine Rolle, ob der Arbeitnehmer zu Hause auf dem Düsseldorfer Balkon oder unter Palmen in der Karibik in der Sonne liegt. Jetzt liegt es an Ihnen, dieses Recht auszunutzen. Denn wenn Sie dran gehen, wenn der Chef am Strand durch klingelt, sind Sie leider selbst schuld. In diesem Sinne: Schönen Sommerurlaub.