Rheinische Post

Polizistin totgefahre­n – fast drei Jahre Haft für Lkw-Fahrer

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MÖNCHENGLA­DBACH/VIERSEN (emy) Knapp sieben Monate nach dem Tod einer jungen Polizistin auf der Autobahn 61 bei Viersen ist ein Lkw-Fahrer am Landgerich­t Mönchengla­dbach zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Der 49-Jährige habe am 27. Dezember 2017 betrunken ein Polizeiaut­o gerammt, in dem drei Beamte der Kreispoliz­eiViersen auf den Lkw aus der Ukraine gewartet hatten, wie die Richter feststellt­en. Die 23-jährige Polizistin, die auf der Rückbank saß, starb unmittelba­r nach dem Aufprall, ihre beiden Kollegen wurden schwer verletzt.

Die Richter sprachen den Lkw-Fahrer am Dienstag der fahrlässig­en Tötung mit fahrlässig­er Körperverl­etzung und vorsätzlic­her Gefährdung des Straßenver­kehrs schuldig. Vorsätzlic­h deshalb, erklärte der vorsitzend­e Richter, weil der 49-Jährige in seiner Position als Lkw-Fahrer mit seinem Alkoholkon­sum in besonderem Maß fahrlässig gehandelt habe. „Eine Strafe auf Bewährung konnte es auf keinen Fall geben“, sagte der Richter, „dazu ist das Ausmaß der Pflichtwid­rigkeit zu hoch.“Weil der 49-Jährige rund drei Promille Alkohol im Blut hatte, sei er jedoch vermindert schuldfähi­g. Für die Richter hatte der Mann „ehrliche Reue“gezeigt. Die Verteidigu­ng hatte für eine Bewährungs­strafe plä- diert und betont, wie leid dem Angeklagte­n der Unfall tue. Der 49-Jährige hatte ausgesagt, sich nicht an das Geschehen erinnern zu können. Über eine Dolmetsche­rin entschuldi­gte er sich bei den Eltern der Getöteten und den verletzten Polizisten. Das Urteil will er annehmen, sagte sein Verteidige­r Gerd Meister nach Prozessend­e: „Er findet, weil er die Tat begangen hat, muss er dafür bestraft werden.“

Die Anwälte der Nebenkläge­r – die zwei schwer verletzten Polizisten und die Eltern der getöteten 23-Jährigen – hielten es sich offen, ob sie in Revision gehen wollen. „Das Urteil ist rechtlich in Ordnung“, sagte Anwalt Gerhard König, „aber über das Strafmaß kann man streiten.“Einen Vorsatz, wie anfangs vermutet, hatte das Gericht dem Lkw-Fahrer nicht nachweisen können.

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FOTO:DPA In diesem Polizeiwag­en starb die junge Polizistin.

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