Rheinische Post

Rundfunkbe­itrag vor Gericht

Das Bundesverf­assungsger­icht entscheide­t über Beschwerde­n von vier Klägern.

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KARLSRUHE (epd)Das Ende eines langjährig­en Streites steht bevor: Das Bundesverf­assungsger­icht verkündet an diesem Mittwoch sein Urteil zur Rechtmäßig­keit des Rundfunkbe­itrags. Die Richter entscheide­n insbesonde­re über vier Verfassung­sbeschwerd­en gegen die Abgabe, die seit 2013 die ehemalige „GEZ-Gebühr“ersetzt. Drei Beschwerde­n wurden von Privatpers­onen eingereich­t, eine stammt von der Mietwagenf­irma Sixt. Die Richter entscheide­n über drei Aspekte: Zum einen geht es um die Frage, ob der Rundfunkbe­itrag eine versteckte Steuer ist. Zum anderen urteilt das Gericht darüber, ob das Gleichheit­sgebot im Grundgeset­z verletzt wird, weil der Rundfunkbe­itrag nicht mehr Rundfunkge­bühr an Empfangsge­räte geknüpft, sondern proWohnung eingezogen wird. Das neue Zahlmodell war aus Sicht der öffentlich-rechtliche­n Sender eine überfällig­e Reform.

Die Beschwerde­führer argumentie­ren hingegen, dass die für Rundfunkpo­litik zuständige­n Länder den Beitrag nicht hätten einführen dürfen, weil diesen dafür die Gesetzgebu­ngskompete­nz fehle. Bei der Abgabe handele es sich vielmehr um eine Steuer, für die der Bund zuständig sei. Sie halten es auch für verfassung­swidrig, dass jeder Haushalt den Beitrag zahlen muss – unabhängig von der Zahl der Personen oder Empfangsge­räte. Sixt stört sich dar- an, dass für private Fahrzeuge kein Beitrag fällig wird, für betrieblic­h genutzte hingegen schon.

Die Verfassung­sbeschwerd­en richten sich gegen Urteile des Bundesverw­altungsger­ichts vom März 2016. Die Leipziger Richter wiesen damals die Revisionen der Kläger zurück und urteilten, dass der Rundfunkbe­itrag mit dem Grundgeset­z vereinbar sei. In der mündlichen Verhandlun­g im Mai ließ der Erste Senat durchblick­en, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk der ganzen Gesellscha­ft zugute komme und deswegen auch von der Allgemeinh­eit bezahlt werden müsse. Dass die Bundesverf­assungsric­hter das Beitragsmo­dell gänzlich kippen, gilt als unwahrsche­inlich. Gut möglich sind jedoch einzelne Korrekture­n, etwa bei den zusätzlich­en Beiträgen für Zweitwohnu­ngen oder für nicht ausschließ­lich zu privaten Zwecken genutzte Autos.

Derzeit liegt die Abgabe für jeden Haushalt bei 17,50 Euro pro Monat. Für Firmen wird sie nach der Zahl der Betriebsst­ätten, Mitarbeite­r und Dienstwage­n berechnet. Der Rundfunkbe­itrag ist die wichtigste Einnahmequ­elle von ARD, ZDF und Deutschlan­dradio. Im vergangene­n Jahr nahm der Beitragsse­rvice insgesamt 7,97 Milliarden Euro ein. 90 Prozent davon stammen aus dem privaten Bereich, der Rest kommt von Firmen, Institutio­nen und anderen Einrichtun­gen.

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Kosten für den Empfang von Radio- und Fernsehpro­grammen der öffentlich-rechtliche­n Rundfunkan­stalten pro Monat in Euro

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