Rheinische Post

„Für Koks und Nutten“: Überweisun­gen können Ärger machen

Manche nutzen das Feld „Verwendung­szweck“für Scherze. Das kann die Aufsicht auf den Plan rufen, wenn der Verdacht auf Geldwäsche aufkommt.

- VON MARC NIEDZOLKA

DÜSSELDORF (dpa) „Waffenfähi­ges Plutonium“,„Für Koks und Nutten“oder „Danke für die Niere“: Viele Bankkunden finden es zu langweilig, bei Überweisun­gen in das Feld „Verwendung­szweck“einfach nur eine Rechnungsn­ummer, eine Versichert­enziffer oder die eigene Anschrift einzutrage­n. Wer nicht ganz ernst gemeinte Zwecke mit einem Augenzwink­ern an Freunde oder Bekannte sendet, sollte aber lieber vorsichtig sein. Sonst könnte am Ende sogar die Polizei gegen ihn ermitteln.

Banken sind genervt. Denn sie müssen Überweisun­gen auf den Verdacht von Geldwäsche oder Betrug prüfen. „Lustig gemeinte Verwendung­szwecke können zu erhöhtem Arbeitsauf­wand und auch Verzögerun­gen führen“, sagt Stefan Marotzke, Sprecher des Sparkassen­und Giroverban­des.

„Der Schabernac­k belastet eine Verwaltung“, beklagt auch eine Sprecherin des Zollkrimin­alamtes. Solche Fälle würden schon hin und wieder vorkommen. So bestätigt die Staatsanwa­ltschaft München, dass vor einiger Zeit immer wieder Geldwäsche­verdachtsa­nzeigen wegen bemerkensw­erter Verwendung­szwecke ( „Koks Nutten Marihuana und was man sonst so für eine gute Party braucht“,„Waffenfähi­ges Plutonium“) kamen. Dies habe mittlerwei­le aber aufgehört. Zum Ausgang der Anzeigen konnte die Staatsanwa­ltschaft keine Angaben machen, eine Einstellun­g des Verfahrens sei aber wahrschein­lich.

Im Internet gibt es Seiten, die eine Art Hitliste an lustigen Ver- wendungszw­ecken zeigen. Immer wieder dabei sind Überweisun­gszwecke wie„Waffenfähi­ges Plutonium“,„Danke für letzte Nacht“,„Geld stinkt nicht“, „Suche reife Frauen ab 60“oder „deine Armut kotzt mich an“.

Wenn bei echten Drogendeal­s oder Geldwäsche­aktionen so etwas auch tatsächlic­h in der Betreffzei­le stünde, wäre das schon eigenartig. Genauso wenig sagen natürlich „Almosen“, „endlich Millionär“oder „haste mal ne Mark?“etwas über den Wohlstand des Kontoinhab­ers aus.

Dennoch: „Kreditinst­itute sind verpflicht­et, Ungewöhnli­chkeiten in Geschäftsb­eziehungen und im Zahlungsve­rkehr zu erkennen“, erläutert der Bundesverb­and deutscher Banken. Laut dem Zollkrimin­alamt gehen mögliche Geldwäsche-Akti- onen zuerst an die „Financial Intelligen­ce Unit“(FIU). Verdachtsf­älle würden dann von der Staatsanwa­ltschaft geprüft und womöglich an die Polizei weitergele­itet werden.

Nach Ansicht von Paul Assies, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmar­ktrecht, handelt es sich bei dem Missbrauch von Verwendung­szwe- cken um seltene Einzelfäll­e. Wenn Kunden aber wiederholt Verwendung­szwecke angeben, die auch anders verstanden werden können, wäre dies ein berechtigt­er Kündigungs­grund für Banken. Grundsätzl­ich könnte man aber auch gar keinen Verwendung­szweck angeben, dazu sind Bankkunden näm- lich nicht verpflicht­et. In Deutschlan­d werden nach Statistike­n der Deutschen Bundesbank jährlich mehr als sechs Milliarden Überweisun­gen getätigt. Das sind täglich rund 17 Millionen Transaktio­nen. Auch wenn Geldhäuser nur vereinzelt Stichprobe­n machen, verdeutlic­hen diese Zahlen schon die Dimensione­n des Aufwands. Der Bankenverb­and erklärt, man kontrollie­re anhand von Listen mit auffällige­n Begriffen. Diese Kriterien seien aber geheim und unterschie­den sich je nach Geschäftsf­eld der Geldinstit­ute und Kunden.

Wer als Kunde also Ärger vermeiden will, sollte – wenn überhaupt – unverfängl­iche Witze wählen. Ein paarVorsch­läge aus dem Netz:„Kauf dir ein Snickers“, „Geld stinkt nicht“, „Hier du Kapitalist“oder „Wer das liest, ist doof“.

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Scherzbold­e schreiben in den Verwendung­szweck einer Überweisun­g schon mal „Koks“statt einer Rechnungsn­ummer.

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