Keine Ausnahme von der 50+1-Regel für Hannover
Präsident Kind und der Verein kündigen den Gang vor ein ordentliches Gericht an.
HANNOVER (dpa) Nächste Niederlage für Martin Kind – vorerst. Der 74 Jahre alte Hörgeräte-Unternehmer – Feindbild vieler Fans in Hannover und teilweise auch darüber hinaus – darf nicht Mehrheitseigner von Hannover 96 werden. Die Deutsche Fußball Liga (DFL) lehnte einen entsprechenden Antrag auf eine Sondergenehmigung beim niedersächsischen Bundesligisten ab. Dies könnte am Ende jedoch sogar dazu führen, dass die sogenannte 50+1-Regel in Deutschland komplett fällt.
„Wir werden nun den angekündigten Weg gehen und alle notwendigen Schritte einleiten“, teilte der Klub mit. Laut Experten stehen die Chancen auf Erfolg sehr gut. Aus Vorsicht hat die DFL bereits beim Bundeskartellamt einen Prüfantrag eingereicht. Offensichtlich ist sich der Verband selbst nicht sicher, ob die 50+1-Regel gegen das Kartellrecht verstößt.
„In den vergangenen Monaten hat es eine intensive, öffentlich geführte Debatte über die 50+1-Regel gegeben. Dieser Schritt soll allen Beteiligten Klarheit bringen“, sagte DFL-Präsident Reinhard Rauball in einer Liga-Mitteilung. Laut DFL hat Kind jetzt die Möglichkeit zur Anrufung des Ständigen Schiedsgerichts der Lizenzligen.
„In der abschließenden Bewertung kam das DFL-Präsidium zu dem Ergebnis, dass das Kriterium der erheblichen Förderung als Vor- aussetzung für die Erteilung einer Ausnahme von der 50+1-Regel nicht erfüllt ist“, teilte die DFL mit. Der Bundesligist reagierte empört. „Die Entscheidung des DFL-Präsidiums ist unverständlich und offensichtlich rechtsirrig. Wir können nicht nachvollziehen, welche Grundlagen das DFL-Präsidium dabei geleitetet haben“, heißt es in einer Vereinsmitteilung.
Kind, der mit kurzer Unterbrechung 20 Jahre an der Spitze des Vereins steht, und 96 pochen auf eine Ausnahmegenehmigung, die bereits bei den Liga-Konkurrenten Bayer Leverkusen, VfL Wolfsburg und 1899 Hoffenheim erteilt wurde. „Wir halten fest, dass der Ausnahme-Antrag auf der Basis der be- stehenden 50+1-Regel erfolgte und diese nicht infrage gestellt hat. Hannover 96 machte lediglich die gleichen Rechte geltend, die dem VfL Wolfsburg, Bayer Leverkusen und 1899 Hoffenheim bereits gewährt wurden“, erklärte der Klub.
Mit der DFL hatte sich Kind immer wieder Scharmützel geliefert. An einer juristischen Auseinandersetzung hat der deutsche Fußball eigentlich kein Interesse. Die nun verkündete Entscheidung hatte sich über Monate hingezogen. Zuletzt hatte der Ligaverband Anfang Februar entscheiden wollen. Dann hatte Kind seinen Antrag zunächst ruhend gestellt, weil er eine Grundsatzdiskussion im deutschen Profi-Fußball abwarten wollte. Die hatte es indes nie gegeben. Stattdessen stimmte die Mehrheit der Klubs für einen Fortbestand der Regel, Kind aktivierte daraufhin seinen Antrag.