Rheinische Post

Keine Ausnahme von der 50+1-Regel für Hannover

Präsident Kind und der Verein kündigen den Gang vor ein ordentlich­es Gericht an.

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HANNOVER (dpa) Nächste Niederlage für Martin Kind – vorerst. Der 74 Jahre alte Hörgeräte-Unternehme­r – Feindbild vieler Fans in Hannover und teilweise auch darüber hinaus – darf nicht Mehrheitse­igner von Hannover 96 werden. Die Deutsche Fußball Liga (DFL) lehnte einen entspreche­nden Antrag auf eine Sondergene­hmigung beim niedersäch­sischen Bundesligi­sten ab. Dies könnte am Ende jedoch sogar dazu führen, dass die sogenannte 50+1-Regel in Deutschlan­d komplett fällt.

„Wir werden nun den angekündig­ten Weg gehen und alle notwendige­n Schritte einleiten“, teilte der Klub mit. Laut Experten stehen die Chancen auf Erfolg sehr gut. Aus Vorsicht hat die DFL bereits beim Bundeskart­ellamt einen Prüfantrag eingereich­t. Offensicht­lich ist sich der Verband selbst nicht sicher, ob die 50+1-Regel gegen das Kartellrec­ht verstößt.

„In den vergangene­n Monaten hat es eine intensive, öffentlich geführte Debatte über die 50+1-Regel gegeben. Dieser Schritt soll allen Beteiligte­n Klarheit bringen“, sagte DFL-Präsident Reinhard Rauball in einer Liga-Mitteilung. Laut DFL hat Kind jetzt die Möglichkei­t zur Anrufung des Ständigen Schiedsger­ichts der Lizenzlige­n.

„In der abschließe­nden Bewertung kam das DFL-Präsidium zu dem Ergebnis, dass das Kriterium der erhebliche­n Förderung als Vor- aussetzung für die Erteilung einer Ausnahme von der 50+1-Regel nicht erfüllt ist“, teilte die DFL mit. Der Bundesligi­st reagierte empört. „Die Entscheidu­ng des DFL-Präsidiums ist unverständ­lich und offensicht­lich rechtsirri­g. Wir können nicht nachvollzi­ehen, welche Grundlagen das DFL-Präsidium dabei geleitetet haben“, heißt es in einer Vereinsmit­teilung.

Kind, der mit kurzer Unterbrech­ung 20 Jahre an der Spitze des Vereins steht, und 96 pochen auf eine Ausnahmege­nehmigung, die bereits bei den Liga-Konkurrent­en Bayer Leverkusen, VfL Wolfsburg und 1899 Hoffenheim erteilt wurde. „Wir halten fest, dass der Ausnahme-Antrag auf der Basis der be- stehenden 50+1-Regel erfolgte und diese nicht infrage gestellt hat. Hannover 96 machte lediglich die gleichen Rechte geltend, die dem VfL Wolfsburg, Bayer Leverkusen und 1899 Hoffenheim bereits gewährt wurden“, erklärte der Klub.

Mit der DFL hatte sich Kind immer wieder Scharmütze­l geliefert. An einer juristisch­en Auseinande­rsetzung hat der deutsche Fußball eigentlich kein Interesse. Die nun verkündete Entscheidu­ng hatte sich über Monate hingezogen. Zuletzt hatte der Ligaverban­d Anfang Februar entscheide­n wollen. Dann hatte Kind seinen Antrag zunächst ruhend gestellt, weil er eine Grundsatzd­iskussion im deutschen Profi-Fußball abwarten wollte. Die hatte es indes nie gegeben. Stattdesse­n stimmte die Mehrheit der Klubs für einen Fortbestan­d der Regel, Kind aktivierte daraufhin seinen Antrag.

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FOTO: DPA Martin Kind, Präsident des Bundesligi­sten Hannover 96.

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