Rheinische Post

Das lesen Sie in der Rentenseri­e

-

Montag, 23. Juli:

Rente mit 63

Dienstag, 24. Juli:

Zehn Gebote der Altersvors­orge Mittwoch, 25. Juli: Betriebsre­nte: Welche für wen? Donnerstag, 26. Juli:

Mehr Rente mit Einmalzahl­ung Freitag, 27. Juli: Rentenrefo­rm 2030 Samstag, 28. Juli: Aktiengesc­häfte für Rentner Montag, 30. Juli:

Steuern auf Renten

Dienstag, 31. Juli:

Als Rentner im Ausland Mittwoch, 1. August: Krankenver­sicherung im Alter Donnerstag, 2. August: Scheidung im Rentenalte­r Telefonakt­ion Rente

Freitag, 3. August: Ergebnisse Telefonakt­ion Samstag, 4. August:

Der digitale Rentner

Besteuerun­g der Renten wird erst seit einigen Jahren schrittwei­s eingeführt. Zudem muss auch der Pensionär für die Krankenver­sicherung zahlen. Der Staat trägt über die Beihilfe 70 Prozent der Krankenkos­ten, für den Rest kommt die private Krankenver­sicherung auf, deren (steigende) Beiträge der Pensionär bezahlen muss. Zudem gibt es Korrekture­n für Kostendämp­fung und frühere Weihnachts­gelder.

Auch aktive Beamte können sich über ihre voraussich­tlichen Pensionsan­sprüche informiere­n. Das Landesamt für Besoldung bietet im Internet einen Versorgung­srechner an (www.beamtenver­sorgung.nrw. de). Zudem gibt das Land Beamten ab 55 eine individuel­le Versorgung­sauskunft.

Die demografis­che Entwicklun­g belastet die Staats- wie die Rentenkass­en. Schon jetzt kommen auf einen aktiven Beamten in Nordrhein-Westfalen 0,8 Pensionäre. Das Land hat im Pensionsfo­nds 11,5 Milliarden Euro für künftige Pensionäre zur Seite gelegt. Doch so wie es für die Zeit nach 2030 eine Rentenrefo­rm geben wird, könnte der Staat auch die Pensionen reformiere­n. Die Ruhegehalt­ssätze inklusive der so attraktive­n 71,75 Prozent sind im Beamtenver­sorgungsge­setz festgelegt. Das lässt sich auch ändern, falls die Pensionsla­sten künftig zu schwer drücken.

Newspapers in German

Newspapers from Germany