Das lesen Sie in der Rentenserie
Montag, 23. Juli:
Rente mit 63
Dienstag, 24. Juli:
Zehn Gebote der Altersvorsorge Mittwoch, 25. Juli: Betriebsrente: Welche für wen? Donnerstag, 26. Juli:
Mehr Rente mit Einmalzahlung Freitag, 27. Juli: Rentenreform 2030 Samstag, 28. Juli: Aktiengeschäfte für Rentner Montag, 30. Juli:
Steuern auf Renten
Dienstag, 31. Juli:
Als Rentner im Ausland Mittwoch, 1. August: Krankenversicherung im Alter Donnerstag, 2. August: Scheidung im Rentenalter Telefonaktion Rente
Freitag, 3. August: Ergebnisse Telefonaktion Samstag, 4. August:
Der digitale Rentner
Besteuerung der Renten wird erst seit einigen Jahren schrittweis eingeführt. Zudem muss auch der Pensionär für die Krankenversicherung zahlen. Der Staat trägt über die Beihilfe 70 Prozent der Krankenkosten, für den Rest kommt die private Krankenversicherung auf, deren (steigende) Beiträge der Pensionär bezahlen muss. Zudem gibt es Korrekturen für Kostendämpfung und frühere Weihnachtsgelder.
Auch aktive Beamte können sich über ihre voraussichtlichen Pensionsansprüche informieren. Das Landesamt für Besoldung bietet im Internet einen Versorgungsrechner an (www.beamtenversorgung.nrw. de). Zudem gibt das Land Beamten ab 55 eine individuelle Versorgungsauskunft.
Die demografische Entwicklung belastet die Staats- wie die Rentenkassen. Schon jetzt kommen auf einen aktiven Beamten in Nordrhein-Westfalen 0,8 Pensionäre. Das Land hat im Pensionsfonds 11,5 Milliarden Euro für künftige Pensionäre zur Seite gelegt. Doch so wie es für die Zeit nach 2030 eine Rentenreform geben wird, könnte der Staat auch die Pensionen reformieren. Die Ruhegehaltssätze inklusive der so attraktiven 71,75 Prozent sind im Beamtenversorgungsgesetz festgelegt. Das lässt sich auch ändern, falls die Pensionslasten künftig zu schwer drücken.