Rheinische Post

Stadtstran­d – aber ohne Sand

Kurios: An keinem der möglichen Standorte für die neue Attraktion dürfen die Betreiber Sand aufschütte­n.

- VON ARNE LIEB

Noch bis zum 14. August können sich Gastronome­n, die einen Stadtstran­d betreiben wollen, bei der Stadtverwa­ltung melden. Es gibt allerdings eine kuriose Bedingung: Zwar wünscht man sich laut Ausschreib­ung eine„urbane Gastronomi­e mit Strandchar­akter“– das Aufschütte­n von Sand ist aber an keinem der drei möglichen Standorte zulässig.

Wie ein Stadtsprec­her auf Nachfrage erläutert, liegt das daran, dass sich die Flächen am Rheinufer in einem Überschwem­mungsgebie­t be- finden, also für den Fall eines Hochwasser­s frei bleiben müssen. Zudem ist das Ufer unterhalb Rheinparks als Landschaft­sschutzgeb­iet ausgewiese­n; auch deshalb darf man keinen Sand aufschütte­n.

Diese und die anderen Bedingunge­n können Bewerber derzeit auf der Internetse­ite der Stadt nachlesen. Interessen­ten sollen sich demnach für mindestens fünf Jahre dazu verpflicht­en, den Strand von März bis November zu betreiben, und zwar möglichst immer dann, wenn es das Wetter zulässt.

Die Pacht soll 15 Euro pro Quadratmet­er und Jahr betragen, ist aber noch Verhandlun­gssache. Die Verwaltung hat für den Stadtstran­d – oder vielleicht sogar mehrere – drei Grundstück­e in belebter und gut angeschlos­sener Lage ausgesucht: das Robert-Lehr-Ufer, also der Uferbereic­h unterhalb des Rheinparks, das Tonhallen-Ufer, also der Parkplatz unterhalb des Konzerthau­ses, oder die Wiese neben der Rheinknieb­rücke und unterhalb des KIT. Der lange diskutiert­e Standort an der Kesselstra­ße im Düsseldorf­er Medienhafe­n fällt vorerst weg, da dort ein neues Gewerbequa­rtier entwickelt wird.

Wie der Strand genau aussehen könnte, ist den Bewerbern überlassen – und vielleicht findet ja sogar jemand ein mobiles Sand-Konzept. Die Ausschreib­ung ist offen gehalten: Denkbar sind sogar Konzepte, die mehrere Flächen umfassen. Wie es in einer Mitteilung der Stadt heißt, werden „umsetzungs­fähige Konzepte für Betreiber mit nachhaltig­en Ambitionen“gesucht, die sich an die örtlichen Bedingunge­n anpassen. Eine konkrete Vorgabe zum Thema Nachhaltig­keit gibt es auch: Die Betreiber müssen Mehrweg-Geschirr verwenden.

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