Stadtstrand – aber ohne Sand
Kurios: An keinem der möglichen Standorte für die neue Attraktion dürfen die Betreiber Sand aufschütten.
Noch bis zum 14. August können sich Gastronomen, die einen Stadtstrand betreiben wollen, bei der Stadtverwaltung melden. Es gibt allerdings eine kuriose Bedingung: Zwar wünscht man sich laut Ausschreibung eine„urbane Gastronomie mit Strandcharakter“– das Aufschütten von Sand ist aber an keinem der drei möglichen Standorte zulässig.
Wie ein Stadtsprecher auf Nachfrage erläutert, liegt das daran, dass sich die Flächen am Rheinufer in einem Überschwemmungsgebiet be- finden, also für den Fall eines Hochwassers frei bleiben müssen. Zudem ist das Ufer unterhalb Rheinparks als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen; auch deshalb darf man keinen Sand aufschütten.
Diese und die anderen Bedingungen können Bewerber derzeit auf der Internetseite der Stadt nachlesen. Interessenten sollen sich demnach für mindestens fünf Jahre dazu verpflichten, den Strand von März bis November zu betreiben, und zwar möglichst immer dann, wenn es das Wetter zulässt.
Die Pacht soll 15 Euro pro Quadratmeter und Jahr betragen, ist aber noch Verhandlungssache. Die Verwaltung hat für den Stadtstrand – oder vielleicht sogar mehrere – drei Grundstücke in belebter und gut angeschlossener Lage ausgesucht: das Robert-Lehr-Ufer, also der Uferbereich unterhalb des Rheinparks, das Tonhallen-Ufer, also der Parkplatz unterhalb des Konzerthauses, oder die Wiese neben der Rheinkniebrücke und unterhalb des KIT. Der lange diskutierte Standort an der Kesselstraße im Düsseldorfer Medienhafen fällt vorerst weg, da dort ein neues Gewerbequartier entwickelt wird.
Wie der Strand genau aussehen könnte, ist den Bewerbern überlassen – und vielleicht findet ja sogar jemand ein mobiles Sand-Konzept. Die Ausschreibung ist offen gehalten: Denkbar sind sogar Konzepte, die mehrere Flächen umfassen. Wie es in einer Mitteilung der Stadt heißt, werden „umsetzungsfähige Konzepte für Betreiber mit nachhaltigen Ambitionen“gesucht, die sich an die örtlichen Bedingungen anpassen. Eine konkrete Vorgabe zum Thema Nachhaltigkeit gibt es auch: Die Betreiber müssen Mehrweg-Geschirr verwenden.