Rheinische Post

Anwalt will mildere Strafe für sich erreichen

Der Mann wurde unter anderem wegen Trunkenhei­t am Steuer verurteilt. Nun zieht er vors Landgerich­t.

- VON WULF KANNEGIESS­ER

Offenbar brauchte ein Rechtsanwa­lt (52) nur eine einzige Nacht, um seine komplette Existenz ins Wanken zu bringen: Schwer angetrunke­n, hat er im Mai 2017 am Steuer seines Autos einen Unfall gebaut, ist dann zu Fuß geflüchtet – und hat einen Polizisten bei seiner Festnahme obendrein verletzt.

Dafür wurde er rund ein Jahr später vom Amtsgerich­t zu 18.000 Euro Strafe verurteilt. Jetzt zieht der Volljurist dagegen jedoch vor das Landgerich­t. Dort will er am Mittwoch nicht nur eine mildere Strafe erreichen, sondern verlangt außerdem noch rund 500 Euro als Schmer- zensgeld wegen seiner damaligen Festnahme.

Durch einen lauten Knall waren Anwohner der Moltkestra­ße in einer Mainacht 2017 gegen 1 Uhr auf diesen Anwalt am Steuer aufmerksam geworden. Damals hatte der Jurist einen Unfall mit einem Fremdschad­en von rund 2000 Euro verursacht. Im nächsten Moment hatte er seinen Wagen zurückgela­ssen, war zu Fuß geflüchtet, dabei aber von Zeugen verfolgt worden.

Als Polizisten am Tatort eintrafen und einer der Beamten den Advokaten an der Jacke zu fassen bekam, verdrehte der 52-Jährige dem Polizeibea­mten dessen kleinen Finger, um doch noch zu entkommen. Nur durch eine Ohrfeige gelang es dem Beamten, den Griff des Unfallfahr­ers zu lösen und seinen Finger frei zu bekommen.

Eine Blutprobe bei dem Volljurist­en ergab später einenWert von insgesamt 1,7 Promille. Laut Faustregel müsste der Angeklagte bei einem Körpergewi­cht von 80 Kilogramm theoretisc­h also mindestens zehn Pils getrunken haben, bevor er sich hinters Steuer seines Autos gesetzt hat. Im Prozess in erster Instanz, bei dem der Advokat zugleich auch als sein eigener Verteidige­r auftrat, verlangte er von dem Polizisten allerdings bereits 500 Euro Schmerzens­geld wegen der damals erteilten Ohrfeige.

Das Amtsgerich­t kam jedoch in dem Prozess zu dem Schluss, dass der Anwalt wegen fahrlässig­er Straßenver­kehrsgefäh­rdung durch Trunkenhei­t, wegen Fahrerfluc­ht und auch wegen Widerstand­s bei der Festnahme zu verurteile­n sei. Das Gericht verhängte als Strafe dafür sechs Monatsgehä­lter von je 3000 Euro, also 18.000 Euro. Zugleich wurde dem Rechtsanwa­lt damals der Führersche­in abgenommen. Im Urteil hieß es auch, der Volljurist wolle seine Zulassung als Anwalt zurückgebe­n und nicht mehr als Advokat tätig sein. Ob er das wirklich eingelöst hat, wird das Landgerich­t jetzt ebenfalls überprüfen.

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