Anwalt will mildere Strafe für sich erreichen
Der Mann wurde unter anderem wegen Trunkenheit am Steuer verurteilt. Nun zieht er vors Landgericht.
Offenbar brauchte ein Rechtsanwalt (52) nur eine einzige Nacht, um seine komplette Existenz ins Wanken zu bringen: Schwer angetrunken, hat er im Mai 2017 am Steuer seines Autos einen Unfall gebaut, ist dann zu Fuß geflüchtet – und hat einen Polizisten bei seiner Festnahme obendrein verletzt.
Dafür wurde er rund ein Jahr später vom Amtsgericht zu 18.000 Euro Strafe verurteilt. Jetzt zieht der Volljurist dagegen jedoch vor das Landgericht. Dort will er am Mittwoch nicht nur eine mildere Strafe erreichen, sondern verlangt außerdem noch rund 500 Euro als Schmer- zensgeld wegen seiner damaligen Festnahme.
Durch einen lauten Knall waren Anwohner der Moltkestraße in einer Mainacht 2017 gegen 1 Uhr auf diesen Anwalt am Steuer aufmerksam geworden. Damals hatte der Jurist einen Unfall mit einem Fremdschaden von rund 2000 Euro verursacht. Im nächsten Moment hatte er seinen Wagen zurückgelassen, war zu Fuß geflüchtet, dabei aber von Zeugen verfolgt worden.
Als Polizisten am Tatort eintrafen und einer der Beamten den Advokaten an der Jacke zu fassen bekam, verdrehte der 52-Jährige dem Polizeibeamten dessen kleinen Finger, um doch noch zu entkommen. Nur durch eine Ohrfeige gelang es dem Beamten, den Griff des Unfallfahrers zu lösen und seinen Finger frei zu bekommen.
Eine Blutprobe bei dem Volljuristen ergab später einenWert von insgesamt 1,7 Promille. Laut Faustregel müsste der Angeklagte bei einem Körpergewicht von 80 Kilogramm theoretisch also mindestens zehn Pils getrunken haben, bevor er sich hinters Steuer seines Autos gesetzt hat. Im Prozess in erster Instanz, bei dem der Advokat zugleich auch als sein eigener Verteidiger auftrat, verlangte er von dem Polizisten allerdings bereits 500 Euro Schmerzensgeld wegen der damals erteilten Ohrfeige.
Das Amtsgericht kam jedoch in dem Prozess zu dem Schluss, dass der Anwalt wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung durch Trunkenheit, wegen Fahrerflucht und auch wegen Widerstands bei der Festnahme zu verurteilen sei. Das Gericht verhängte als Strafe dafür sechs Monatsgehälter von je 3000 Euro, also 18.000 Euro. Zugleich wurde dem Rechtsanwalt damals der Führerschein abgenommen. Im Urteil hieß es auch, der Volljurist wolle seine Zulassung als Anwalt zurückgeben und nicht mehr als Advokat tätig sein. Ob er das wirklich eingelöst hat, wird das Landgericht jetzt ebenfalls überprüfen.