Betriebsrente: So sparen Sie mithilfe des Chefs und des Staates fürs Alter.
Die betriebliche Altersvorsorge wird immer beliebter. Sie lohnt sich für die Beschäftigten vor allem dann, wenn die Firma einen Teil dazugibt. Wenn dem nicht so ist, handelt es sich um eine Wette aufs hohe Alter.
Wer sich mit Blick auf den Lebensabend einzig auf die gesetzliche Rentenversicherung verlässt, dem droht im Alter womögliche in böses Erwachen. Um sich nicht zu sehr einschränken zu müssen, sollten Arbeitnehmer zusätzlich Geld zurücklegen – und zwar mit Hilfe ihres Arbeitgebers. Eines der drei Standbeine der Rente ist die betriebliche Altersversorgung (bAV). 16 Millionen Verträge gab es nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versi ch erungswirtsc haft im vergangenen Jahr. Die Zahl der Menschen, die sich nur auf die gesetzliche Rente verlassen, nimmt immer mehr ab.
Für die Arbeitnehmer handelt es sich um die bequemste Art der Vorsorge. Die Beiträge werden entweder vom Arbeitgeber bezahlt oder vom Bruttolohn einbehalten, eine eigene Investments trategiewieb ei einem Aktiendepot ist unnötig. Das Portfolio-Management übernimmt der Anbieter der Betriebsrente.
DochVorsicht. Nicht in jedem Fall ist die betriebliche Altersvorsorge das Mittel der Wahl. Völlig unkritisch ist es, wenn der Arbeitgeber die Zahlungen komplett übernimmt. Klingt erst einmal nach fantastischen Zuständen. Doch in Zeit endes drohenden Fachkräfte mangels entdecken Arbeitgeber diese Form der betrieblichen Altersvorsorge, um ihre Attraktivität zu unterstreichen und die Beschäftigten für längere Zeit zu binden. Denn mindestens drei Jahre muss der Arbeitnehmer im Betrieb und mindestens 23 Jahre alt sein, damit er später wirklich in den Genuss der Betriebsrente kommt.
Neben der komplett vom Arbeitgeber finanzierten Betriebsrente gibt es die Entgelt umwandlung. In diesem Fall verzichtet der Beschäftigte auf einen Teil seines Bruttolohns. Der Beitrag wird in einen Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge umgeschichtet. Weil aus dem unversteuerten Einkommen gespart wird, gibt der Staat indirekt etwas dazu. Denn Steuern und Sozialabgaben müssen dann nur auf das um den Sparbetrag geminderte Ein- kommen gezahlt werden. Das Zahlen von Steuern und Sozialabgaben wird quasi in die Zukunft verlagert.
Das kann vorteilhaft sein, weil man am Ende des Lebens einen viel niedrigeren Steuersatz zahlen muss. Zudem entfallen bei der Zahlung im Ruhestand Abgaben für die Arbeitslosen- und die Rentenversicherung. Allerdings sollten sich Sparer gut durchrechnen, ob sie mit dem niedrigeren Einkommen in der Erwerbszeit klarkommen. Dieses sorgt nämlich nicht nur für niedrigere monatliche Einnahmen, sondern auch für eine niedrigere gesetzliche Rente, weniger Elterngeld und ein geringeres Krankengeld im Krankheitsfall.
Wichtig ist auch, dass sich Sparer nicht vom jährlichen Ausdruck ihrer Betriebsrente blenden lassen. Diese gibt üblicherweise die Bruttorente wieder – also vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben. Derzeit diskutiert die große Koalition zwar darüber, ob die Beiträge zur Krankenversicherung halbiert werden könnten, einVorschlag des SPD-Gesundheitsexperten Karl Lauterbach. Doch Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ist wegen drohender Kosten von drei Milliarden Euro zurückhaltend.
Wer sich für eine Entgeltumwandlung entscheidet und diese komplett mit eigenen Mitteln bestreitet, geht die Wette ein, dass er besonders alt wird. Nur dann macht sich das System bezahlt. Lohnt die Entgeltumwandlung also nicht? Doch. Allerdings vor allem dann, wenn sich der Arbeitgeber an den Zahlungen beteiligt. Das zum 1. Januar in Kraft getretene Gesetz zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge verpflichtet die Unternehmen, spätestens 2022 einen Zuschuss von 15 Prozent des umgewandelten Gehalts zusätzlich an die Versorgungseinrichtung abzuführen. Das macht auch Sinn, denn schließlich spart der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung: Immerhin muss auch er dank des reduzierten Bruttogehalts seines Beschäftigten weniger Sozialabgaben entrichten.
Ohnehin beteiligen sich schon heute viele Arbeitgeber freiwillig ani der Altersvorsorge ihrer Beschäf- tigten. Denn auch sie haben einen monetären Anreiz: Sie können einen Teil der Ausgaben steuerlich geltend machen.
Welche Form die Betriebsrente hat, darüber entscheidet im Übrigen nicht der Beschäftigte, sondern der Arbeitgeber. Bei der Direktzusage kümmert er sich selbst darum, wie der Betrag angelegt wird. Um das Risiko nicht allein tragen zu müssen, überlässt er in der Regel einen Teil des Sparbetrags einer Rückdeckungsversicherung. Will sich der Arbeitgeber selbst nicht um die Anlage kümmern, kann er dafür eine Unterstützungskasse oder einen Pensionsfonds beauftragen. Direktversicherungen gibt es häufig in tariflosen Firmen. Es handelt sich um eine Lebens- oder Rentenversicherung, die der Arbeitgeber zugunsten seiner Beschäftigten bei großen Versicherern wie der Ergo oder der Allianz abschließt. Pensionskassen findet man häufig in tarifgebundenen Firmen. Die Beiträge zahlen die Arbeitgeber. Die Arbeitnehmer können sich aber finanziell daran beteiligen.