Rheinische Post

Haftstrafe­n für Einbruch bei angebliche­m Drogendeal­er

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(wuk) Für einen verhängnis­vollen Freundscha­ftsdienst muss ein 38-Jähriger jetzt 900 Euro Strafe zahlen. Ende Dezember 2017 hatte er den beiden Komplizen spätabends Zutritt zu einem Mehrfamili­enhaus an der Erkrather Straße verschafft, in dem ein Bekannter des 38-Jährigen wohnte. Auf dessen Klingeln hin öffnete der Mieter damals – und wurde von den beiden anderen Männern in seiner Wohnung überfallen, bedroht und ausgeraubt.

Die Haupttäter (37 und 43 Jahre) wurden dafür jetzt zu Haftstrafe­n von fünf Jahren und acht Monaten sowie zu viereinhal­b Jahren verurteilt. Das Trio hatte zu Prozessbeg­inn Anfang Juli gestanden, was nicht abzustreit­en war: Dass sie nämlich den angebliche­n Drogendeal­er überwältig­t hatten, um Beute zu machen. Einer der Haupttäter nutzte eine Gaspistole und einen Hammer, um den Mieter in Schach zu halten. Derweil durchsucht­e der andere die Wohnung nach Drogen, Bargeld und einer Bankkarte. Der dritte Komplize, der ihnen den Zugang zu den Räumen verschafft hatte, wartete derweil draußen.

Was die beiden Eindringli­nge zunächst nicht ahnten: In der Wohnung befand sich auch ein Neffe des Mieters. Er hatte sich während des Überfalls im Badezimmer der Wohnung eingeschlo­ssen und von dort die Polizei alarmiert. Als die beiden Täter das dann doch bemerkten, zwangen sie ihn unter Drohungen, die Tür zu öffnen und schlugen mit einem Bambusstoc­k auf ihn ein. An eine erfolgreic­he Flucht war danach nicht mehr zu denken. Als die Räuber dieWohnung verlassen wollten, warteten draußen schon die Einsatzkrä­fte. Da beide Täter unter Drogeneinf­luss handelten, verhängte das Gericht neben den Haftstrafe­n für beide jeweils auch die Unterbring­ung in einer Drogen-Entzugsans­talt.

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