Haftstrafen für Einbruch bei angeblichem Drogendealer
(wuk) Für einen verhängnisvollen Freundschaftsdienst muss ein 38-Jähriger jetzt 900 Euro Strafe zahlen. Ende Dezember 2017 hatte er den beiden Komplizen spätabends Zutritt zu einem Mehrfamilienhaus an der Erkrather Straße verschafft, in dem ein Bekannter des 38-Jährigen wohnte. Auf dessen Klingeln hin öffnete der Mieter damals – und wurde von den beiden anderen Männern in seiner Wohnung überfallen, bedroht und ausgeraubt.
Die Haupttäter (37 und 43 Jahre) wurden dafür jetzt zu Haftstrafen von fünf Jahren und acht Monaten sowie zu viereinhalb Jahren verurteilt. Das Trio hatte zu Prozessbeginn Anfang Juli gestanden, was nicht abzustreiten war: Dass sie nämlich den angeblichen Drogendealer überwältigt hatten, um Beute zu machen. Einer der Haupttäter nutzte eine Gaspistole und einen Hammer, um den Mieter in Schach zu halten. Derweil durchsuchte der andere die Wohnung nach Drogen, Bargeld und einer Bankkarte. Der dritte Komplize, der ihnen den Zugang zu den Räumen verschafft hatte, wartete derweil draußen.
Was die beiden Eindringlinge zunächst nicht ahnten: In der Wohnung befand sich auch ein Neffe des Mieters. Er hatte sich während des Überfalls im Badezimmer der Wohnung eingeschlossen und von dort die Polizei alarmiert. Als die beiden Täter das dann doch bemerkten, zwangen sie ihn unter Drohungen, die Tür zu öffnen und schlugen mit einem Bambusstock auf ihn ein. An eine erfolgreiche Flucht war danach nicht mehr zu denken. Als die Räuber dieWohnung verlassen wollten, warteten draußen schon die Einsatzkräfte. Da beide Täter unter Drogeneinfluss handelten, verhängte das Gericht neben den Haftstrafen für beide jeweils auch die Unterbringung in einer Drogen-Entzugsanstalt.