Rheinische Post

Duisburg: Kleinkind weiter in Pflegefami­lie

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DUISBURG (hsr) Vier Tage, nachdem ein junges Elternpaar ein 13 Monate altes Kleinkind in Duisburg in der prallen Sonne im Kinderwage­n gelassen hat, um schwimmen zu gehen, ist das Kind weiterhin in der Obhut des städtische­n Jugendamte­s. Das Kind sei nach dem Vorfall in einer Fachklinik umfassend untersucht worden, teilte das Amt auf Anfrage mit. Es gehe ihm gut, „die Untersuchu­ng blieb ohne Befunde“. Inzwischen ist der Säugling bei einer Bereitscha­ftspflegef­amilie.

Das Jugendamt muss nun erst einmal prüfen, ob das Kind zu seinen 18 und 19 Jahre alten Eltern zurück kann. Es gibt die Möglichkei­t, dem Paar eine ambulante Hilfe zur Seite zu stellen – sollten die Umstände insgesamt so gut sein, dass das Kind wieder nach Hause kann. Wenn die Eltern eine sofortige Herausgabe des Kindes verlangen, geht der Fall direkt zu einem Familienge­richt, das dann entscheide­n muss.

Eine der Fragen, die das Jugendamt klären muss ist, ob das Paar überhaupt in der Lage ist, die Bedürfniss­e eines Kindes zu erkennen. Zeugen hatten die Eltern am Donnerstag darauf aufmerksam gemacht, dass der Säugling mit hochrotem Kopf in seinemWage­n schrie. Der Wagen stand unbeaufsic­htigt und mitten in der Sonne in der Nähe eines Wasserspie­lplatzes an der Regattabah­n in Duisburg – an einem der heißesten Tage dieses Sommers. Das Paar soll den Wagen mitsamt Kind dann an einer Bushaltest­elle in ein Gebüsch geschoben haben, um den Bus zu nehmen. Auch das verhindert­en Zeugen. Die Polizei ermittelt wegen Verletzung der Fürsorgepf­licht.

Das Jugendamt Duisburg wollte sich aus datenschut­zrechtlich­en Gründen nicht zu weiteren Details des Falls äußern.

Vor einer Woche hatte die Polizei eine schreiende Zweijährig­e in Rheda-Wiedenbrüc­k aus einem verschloss­enen und überhitzte­n Auto befreit. Die Mutter war auf einem Schützenfe­st.

Das Jugendamt muss klären, ob die Eltern die Bedürfniss­e des Kindes erkennen können

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