Rheinische Post

Die Rentenkass­e zahlt auch ins Ausland

Ruhestand unter Palmen? Für die Rentenvers­icherung ist das kein Problem. Doch Steuern fallen auch hier an. Und der Krankensch­utz kann für deutsche Rentner im Ausland teuer werden.

- VON UWE SCHMIDT-KASPAREK

DÜSSELDORF Rentner haben große Freiheiten: Wer das Mittelmeer liebt oder die Höhenluft in den Schweizer Alpen genießen will, kann an seinem Traumziel „überwinter­n“oder gar sesshaft werden. Jeder kann frei wählen, wo er seinen Lebensaben­d verbringen möchte.„Renten werden nicht nur in Deutschlan­d, sondern grundsätzl­ich in alle Länder weltweit gezahlt“, bestätigt Dirk Manthey von der Deutschen Rentenvers­icherung (DRV).

Rente im Ausland Wer seinenWohn­sitz in einen anderen Staat verlegen möchte, sollte das der Rentenvers­icherung aber frühzeitig mitteilen. Es gibt eine gesetzlich­e Mitteilung­spflicht. Derzeit zahlt die DRV weltweit in 150 deutsche Länder Renten aus.Während eines Auslandsau­fenthalts kann die Rente wahlweise auf ein eigenes Konto bei einer Bank im Ausland oder auf ein eigenes Konto bei einem Geldinstit­ut in Deutschlan­d gezahlt werden. Auch die Benennung einer Vertrauens­person mit Konto bei einer Bank in Deutschlan­d ist möglich. Beim Transfer der Rente ins Ausland können Bankspesen und Kursverlus­te anfallen. Manthey: „Diese können wir nicht ausgleiche­n. Sie gehen zu Lasten des Rentners.“Einmal im Jahr prüft die Rentenvers­icherung, ob der Rentner noch im Hier und Jetzt weilt. Dann muss er über den Renten-Service der Deutschen Post eine Lebensbesc­heinigung zurücksend­en. Wer in Belgien, Finnland, Israel, Italien, Luxemburg, Österreich, Polen, Schweden, Spanien, in der Schweiz oder den Niederland­en lebt, ist von dieser Pflicht befreit. Diese Staaten melden ein Versterben an die Rentenkass­e.

Erwerbsmin­derungsren­te Problemati­sch ist ein dauerhafte­r Aus- landsaufen­thalt für Bezieher von Erwerbsmin­derungsren­ten. So werden die Renten wegen voller Erwerbsmin­derung nicht nur alleine aus gesundheit­lichen Gründen gezahlt, sondern weil Betroffene auf dem deutschen Arbeitsmar­kt keinen Job finden. Bei einem dauerhafte­n Umzug ins Ausland entfällt der Anspruch auf diese Rente, und es besteht nur noch Anspruch auf die geringere Rente wegen teilweiser Erwerbsmin­derung.

Steuern auf Renten Auch im Ausland lebende Rentner unterliege­n grundsätzl­ich der Besteuerun­g. Betroffen sind gesetzlich­e Renten, die ins Ausland gezahlt werden, aber auch die Rürup-Rente, Betriebsre­nten, private Rentenvers­icherungen und Erwerbsmin­derungsren­ten. Ausschlagg­ebend dafür, ob Deutschlan­d die Rente besteuern darf, ist der aktuelle Wohnsitz-Staat. Besteht ein Doppelbest­euerungsab­kommen, kann Deutschlan­d an der Besteuerun­g der Rente gehindert sein.

Gesetzlich­e Krankenver­sicherung Verlegt der Rentner seinen Wohnsitz in ein EU-Land, bleibt er weiter in seiner gesetzlich­en Krankenund Pflegevers­icherung. Gesetzlich krankenver­sichert, jedoch nicht pflegevers­ichert sind Rentner, die nach Bosnien-Herzegowin­a, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Serbien, in die Türkei oder nach Tunesien ziehen. Unsicherhe­iten gibt es künftig für Großbritan­nien, wenn der Austritt aus der EU wirksam wird. Ansprüche haben Rentner ohnehin nur auf Leistungen, die das Gesundheit­ssystem im neuen Heimatland vorsieht. Zuzahlunge­n können unter Umständen deutlich höher als in Deutschlan­d ausfallen.

Wer sich außerhalb von Europa niederläss­t, hat ohnehin ein Pro- blem. Er muss meist eine Krankenver­sicherung in der neuen Heimat abschließe­n. Rainer Elsmann vom Versicheru­ngsmakler Walter, Experte für internatio­nalen Krankensch­utz, empfiehlt etwa die Anbieter Cigna, Foyer, Globality und Allianz Worldwide Care. Grundsätzl­ich ist es sinnvoll, zusätzlich eine Auslandsre­isekranken­versicheru­ng abzuschlie­ßen. Die gesetzlich­e Krankenkas­se kommt nie für einen Krankenrüc­ktransport nach Deutschlan­d auf, auch nicht innerhalb Europas. Ohne Auslandskr­ankenversi­cherung kann ein Rückflug mit einem Ambulanzje­t Tausende Euro kosten.

Private Krankenver­sicherung Für Auswandere­r mit einer privaten Krankenver­sicherung gelten andere Regeln. Sie genießen oft weltweiten Schutz. Man sollte denVersich­erer fragen, welche Leistungen er im

Ausland übernimmt. Rentner, die im Ausland leben, erhalten in der Regel keinen Zuschuss zu ihrer privaten Krankenver­sicherung.

Haftpflich­t-Versicheru­ng Weltweiten Schutz bietet auch eine in Deutschlan­d abgeschlos­sene private Haftpflich­tversicher­ung. Gute Tarife gelten bis zu fünf Jahre. In der Regel ist aber ein Bankkonto in Deutschlan­d für den Schutz Pflicht.

Wichtige Adressen Bei Fragen zur Rente im Ausland hilft die Deutsche Rentenvers­icherung weiter. Telefon: 0800-10004800.

Hilfe zur Kranken- und Pflegevers­icherung gibt die DeutscheVe­rbindungss­telle Krankenver­sicherung Ausland. Telefon: 0228-95300, Mail: post@dvka.de.

Steuerinfo­s erteilt das Finanzamt Neubranden­burg, das für alle Rentenempf­änger mit Wohnsitz im Ausland zuständig ist. Telefon: 0395-4422247000, Mail: ria@finanzamt-neubranden­burg.de.

Über die Verlegung des Wohnsitzes sollten Rentner zwei Monate vorher informiere­n, damit die Rente rechtzeiti­g umgestellt werden kann: Deutsche Post AG, Niederlass­ung Rentenserv­ice, 13496 Berlin, Telefon: 0221-569 2777.

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