Haushälterin beklaut älteres Paar
Eine Düsseldorferin hat 8100 Euro von dem Konto der Eheleute genommen.
(jms) Ein Jahr auf Bewährung lautete gestern das Urteil für eine 32-jährige Haushälterin, die insgesamt 8100 Euro eigenmächtig von dem Konto des älteren Ehepaares abgehoben hat, für das sie regelmäßig putzte und einkaufte. Die Richterin betonte die Widerwärtigkeit der Tat, in dem die Angeklagte die Hilfe-und Pflegebedürftigkeit der Geschädigten ausnutzte.
„Heftig und ekelhaft“, so nannte die Richterin die Tat einer Düsseldorferin, die sich in einem Zeitraum von vier Monaten acht Mal an dem Konto eines älteren Ehepaares bediente. Eigenmächtig soll sie sich EC-Karte und Geheimzahl verschafft und teilweise mehrmals am Tag Geld abgehoben haben, laute- te die Anklage. Der Geschädigte ist mittlerweile verstorben und konnte während der Tatzeit aufgrund eines Schlaganfalls weder sprechen noch sich alleine fortbewegen. Die 80-Jährige Ehefrau sitzt im Rollstuhl und kann nur schwer hören.
Die Angeklagte bestritt die Tat, da der Geschädigte ihr einen Zettel mit Geheimzahl und Beträgen ausgehändigt habe, woraus sie schloss, dass sie dieses Geld abheben solle. Sie wisse allerdings nicht, was der Geschädigte mit dem Geld wollte. Gewundert habe sie sich auch nicht, dass sie in derWoche ungefähr 1000 Euro abheben sollte.„Ich weiß nicht, warum ich mehrmals Geld abgehoben habe, aber ich habe alles abgegeben und keinen Cent behalten“, beteuerte die 32-Jährige. In einem Fall hob sie dreimal Geld an einem Automaten in einem Einkaufscenter ab, in dem sie auch gemeinsam mit ihrem Freund Schuhe kaufte.
Das Gericht befand die gebürtige Russin des Computerbetrugs in acht Fällen schuldig. Dabei spiele es keine Rolle, wie sie an die EC-Karte und die Geheimnummer gekommen sei. „Sie haben die Pflegebedürftigkeit und Hilflosigkeit ausgenutzt. Das ist echt bitter“, sagte die Richterin. Sie hoffe im Alter nicht an Leute wie die Angeklagte zu geraten. Außerdem konnte weder die Geschädigte den Geldbetrag in der Wohnung finden, noch habe das Paar Besuch bekommen, welches das Geld entwendet haben könne.