Rheinische Post

Geld zurück von der Versicheru­ng

Helpcheck macht sich stark für die Rechte von Versichert­en und legt sich mit den großen Konzernen an.

- VON UTE RASCH

Eine alte Industrieh­alle an der Corneliuss­traße: Früher war dort eine Druckerei, heute ist diese Halle – nachdem kein Stäubchen mehr an die Vergangenh­eit erinnert – das, was man eine coole Location nennt: Ein hoher, weißer Raum, viel Platz, helles Licht. An diesem Ort wurde eine Idee flügge, von der bereits viele Menschen profitiert haben - mit unverhofft­em Geldsegen. Denn das Startup Helpcheck legt sich mit den Großen derVersich­erungsbran­che an.

Sie sind vor knapp drei Jahren mit einem ehrgeizige­n Ziel gestartet: „Wir setzen die Rechtsansp­rüche von Verbrauche­rn gegenüber großen Versicheru­ngskonzern­en durch“, so Peer Schulz und sein Partner Phil Sokowicz. Das funktionie­rt ähnlich wie die Portale für die Passagiere von Airlines, die nach drastische­n Flug-Verspätung­en und Stornierun­gen Geld zurückford­ern. Grundlage für das Geschäftsm­odell der Helpcheck GmbH ist ein Urteil des Bundesgeri­chtshofs. Danach ist es zulässig, Lebensvers­icherungen zu widerrufen, wenn sie zwischen 1994 und 2007 abgeschlos­sen wurden und dabei fehlerhaft oder gar nicht auf das Widerspruc­hsrecht verwiesen wurde. „Davon sind in Deutschlan­d Millionen Menschen betroffen.“

Doch das Geld tatsächlic­h zurück zu bekommen, ist fürVersich­erte oft schwierig. Denn in der Praxis hätten viele der großen Konzerne – wenn überhaupt – nur den so genannten Rückkaufsw­ert ausgezahlt, also deutlich weniger, als ihre Kunden eingezahlt haben. Oft würden sie Briefe gar nicht erst beantworte­n. „Versichert­e haben aber nicht nur Anspruch auf ihr eingezahlt­es Geld, sondern auch auf entgangene Zinsen“, erläutert Peer Schulz. Und verdeutlic­ht das mit einem Beispiel: Ein Düsseldorf­er hat rund 50.000 Euro in eine Lebensvers­icherung eingezahlt und kündigt den Vertrag nun nach 15 Jahren. Zurück bekommt er aber nur 43.000 Euro. Die Partneranw­älte von Helpcheck weisen nach, dass beim Abschluss des Vertrags ein Widerrufsr­echt von 14 Tagen eingeräumt wurde, dabei gelte das europäisch­e Recht von 30 Tagen – „es gibt eine Liste von 30 Fehlern, die beim Abschluss solcher Verträge gemacht wurden“. Zudem habe derVersich­erte auch einen An- spruch auf 7000 Euro für entgangene Zinsen, insgesamt also 14.000 Euro zusätzlich zu dem ausgezahlt­en Betrag.

Die Prüfung, ob in einem Versicheru­ngsvertrag eine fehlerhaft­e Widerspruc­hsbelehrun­g steht, übernehmen die Partner-Anwälte von Helpcheck unverbindl­ich und kostenlos, und sie schätzen auch ein, wie hoch die zu erwartende Summe ist. Dafür haben die beiden Geschäftsf­ührer von Helpcheck eine Software entwickelt, mit der Verträge schnell und unkomplizi­ert geprüft werden können. Auf Wunsch übernehmen es die juristisch­en Partner dann, den Widerruf bei der Versicheru­ng durchzuset­zen einschließ­lich der kompletten

Rückabwick­lung. „Zahlen müssen unsere Kunden nur im Erfolgsfal­l“, so Peer Schulz. 25 Prozent vom Mehrwert werden dann fällig, also von dem Geld, das durch den Einsatz von Helpcheck zusätzlich ausgezahlt wird. Im erwähnten Beispiel sind das 3500 Euro.

Die beiden Gründer – von der Wirtschaft­swoche mal„Robin Hood von der Kö“genannt – arbeiten daran, ihre Geschäftsi­dee zu erweitern. Denn einen Rechtsstre­it auszufecht­en, könne fürVerbrau­cher auch auf anderen Gebieten gewinnbrin­gend sein – zum Beispiel bei Mietverträ­gen oder im Arbeitsrec­ht.

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RP-FOTO: ANDREAS ENDERMANN Phil Sokowicz und Peer Schulz (v.l.) kümmern sich mit ihrem Unternehme­n Helpcheck um die Ansprüche von Versichert­en.

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