Rheinische Post

Hatte Fahrer Kühl-Akku am Ohr?

Angeklagte­r behauptet, er habe an einer Mittelohre­ntzündung gelitten.

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(wuk) Ein Stoffsäckc­hen mit Zwiebelstü­cken hätte einem Kraftfahre­r (31) vielleicht geholfen, auch eine Rotlichtla­mpe oder eine Wärmeflasc­he. Stattdesse­n hatte er sich am Steuer seines Lkw wegen einer Mittelohre­ntzündung während der Fahrt aber angeblich einen Kühl-Akku aufs Ohr gepresst. Das gab er an, nachdem er von der Polizei wegen Handy-Telefonier­ens am Steuer angezeigt wurde. Eine Amtsrichte­rin wollte diese Version überprüfen. Doch zum Termin ist der Berufskraf­tfahrer nicht erschienen. Damit sind 100 Euro Buße und ein Strafpunkt fällig.

Am 11. April war der 31-Jährige auf der A52 in Richtung Essen gegen 8.30 Uhr als Lkw-Fahrer mit Handy am Ohr erwischt worden. Daran gab es für die Besatzung eines Streifenwa­gens keine Zweifel. Die wollte der ertappte Handy-Sünder hinterher wecken:Wegen der Ohr-Entzündung habe er zu einem Kühl-Pack gegriffen. Ob das so abwegig ist, wie es klingt, oder ob Kälte in solchen Fällen helfen kann, wird in Internet-Foren heiß diskutiert. Die Beamten gingen von einem technische­n Gerät aus, das der Lkw-Fahrer genutzt habe. Nach neuester Regelung muss das aber nicht mal ein Handy gewesen sein, um dafür Geldbuße und Strafpunkt­e zu kassieren. Inzwischen wird jeder Gebrauch elektronis­cher Geräte un- ter Buße gestellt – ob die Geräte nun der Telekommun­ikationen dienen, der Unterhaltu­ng oder Informatio­n. Das trifft auch auf Mobiltelef­one zu, auf Tablets, Navis, Diktierger­äte oder IPods. Beschwört der Fahrer zudem eine Gefahrensi­tuation herauf, wird die bei 100 Euro festgesetz­te Regelbuße sogar verdoppelt und es drohen zwei Strafpunkt­e im Flensburge­r Verkehrsre­gister. Jede medizinisc­he oder technische Prüfung im Fall des angeblich ohrenkrank­en Lkw-Fahrers blieb der Richterin erspart. Weil er auch innerhalb der Wartezeit von 15 Minuten nach Aufruf seines Falles nicht erscheinen ist, wurde sein Protest verworfen. Eiskalt sozusagen.

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