Hatte Fahrer Kühl-Akku am Ohr?
Angeklagter behauptet, er habe an einer Mittelohrentzündung gelitten.
(wuk) Ein Stoffsäckchen mit Zwiebelstücken hätte einem Kraftfahrer (31) vielleicht geholfen, auch eine Rotlichtlampe oder eine Wärmeflasche. Stattdessen hatte er sich am Steuer seines Lkw wegen einer Mittelohrentzündung während der Fahrt aber angeblich einen Kühl-Akku aufs Ohr gepresst. Das gab er an, nachdem er von der Polizei wegen Handy-Telefonierens am Steuer angezeigt wurde. Eine Amtsrichterin wollte diese Version überprüfen. Doch zum Termin ist der Berufskraftfahrer nicht erschienen. Damit sind 100 Euro Buße und ein Strafpunkt fällig.
Am 11. April war der 31-Jährige auf der A52 in Richtung Essen gegen 8.30 Uhr als Lkw-Fahrer mit Handy am Ohr erwischt worden. Daran gab es für die Besatzung eines Streifenwagens keine Zweifel. Die wollte der ertappte Handy-Sünder hinterher wecken:Wegen der Ohr-Entzündung habe er zu einem Kühl-Pack gegriffen. Ob das so abwegig ist, wie es klingt, oder ob Kälte in solchen Fällen helfen kann, wird in Internet-Foren heiß diskutiert. Die Beamten gingen von einem technischen Gerät aus, das der Lkw-Fahrer genutzt habe. Nach neuester Regelung muss das aber nicht mal ein Handy gewesen sein, um dafür Geldbuße und Strafpunkte zu kassieren. Inzwischen wird jeder Gebrauch elektronischer Geräte un- ter Buße gestellt – ob die Geräte nun der Telekommunikationen dienen, der Unterhaltung oder Information. Das trifft auch auf Mobiltelefone zu, auf Tablets, Navis, Diktiergeräte oder IPods. Beschwört der Fahrer zudem eine Gefahrensituation herauf, wird die bei 100 Euro festgesetzte Regelbuße sogar verdoppelt und es drohen zwei Strafpunkte im Flensburger Verkehrsregister. Jede medizinische oder technische Prüfung im Fall des angeblich ohrenkranken Lkw-Fahrers blieb der Richterin erspart. Weil er auch innerhalb der Wartezeit von 15 Minuten nach Aufruf seines Falles nicht erscheinen ist, wurde sein Protest verworfen. Eiskalt sozusagen.