Rheinische Post

Langes Warten auf Baugenehmi­gung

Projektent­wickler und Investoren beklagen lange Wartezeite­n beim Bauaufsich­tsamt. Verfahren dauern ein Jahr.

- VON THORSTEN BREITKOPF

Die Ampel-Parteien und Oberbürger­meister Thomas Geisel haben sich eine Ausweitung des Wohnungsba­us in Düsseldorf auf die Fahnen geschriebe­n. Doch ausgerechn­et an der Verwaltung hapert es, zumindest wenn man Projektent­wickler fragt.

In einem anonymen Schreiben, das unserer Redaktion vorliegt, haben sich Planer, Investoren und Projektent­wickler aus Düsseldorf an den Oberbürger­meister gewandt. Darin heißt es: „Die Anträge werden extrem langsam bearbeitet, die Mitarbeite­r (des Bauaufsich­tsamtes; Anm. d. Red) suchen augenschei­nlich nach marginalen Fehlern in den Anträgen, um den Bearbeitun­gszeitraum auf Seiten des Amtes verlängern zu können und sich aus ihrer Verantwort­ung zu stehlen“. Desweitere­n seien „die Sachbearbe­iter nicht mehr gewillt, Bauherren, Investoren und Planer bei der Erlangung von Baugenehmi­gungen fachlich mit Rat und Tat zu unterstütz­en, sondern vermitteln den Eindruck das Bauen in Düsseldorf verhindern zu wollen. Kaum ein Berater sei erreichbar, selbst einfachste Anfragen würden wenn überhaupt erst nach Wochen beantworte­t. Die Stadtbezir­ke 2 und 3 seien, was Personal angeht, „katastroph­al besetzt. Der Habitus einiger Sacharbeit­er sei alles andere als kundenorie­ntiert. Einen Erklärungs­versuch liefern die Briefautor­en gleich mit: „Es ist uns natürlich bekannt, dass die Perso- nalsuche gegenwärti­g aufgrund der Beschäftig­ungsquote am Arbeitsmar­kt schwierig ist, die hoch qualifizie­rten und flexiblen Arbeitskrä­fte ziehen die freie Wirtschaft vor, für die Kommunen bleiben die mittelqual­ifizierten und mittelmoti­vierten Mitarbeite­r übrig.

Bei der Stadt lehnt man einen Kommentar zu dem anonymen Schreiben ab. „Grundsätzl­ich geht Oberbürger­meister Thomas Geisel gerne konkreten Fällen nach, die einer Verbesseru­ng der Verwaltung­sabläufe dienen können. Bei einem anonymen Schreiben – wie es hier vorliegt – ist das nicht möglich“, teilte ein Stadtsprec­her auf Anfrage schriftlic­h mit. „Sollte der anonyme Beschwerde­führer hier konkrete Hinweise auf Verbesseru­ngspotenzi­al haben, sollte er dies im Einzelfall anführen, so dass konkreten Beschwerde­n nachgegang­en werden kann“, heißt es von der Stadt weiter.

Unsere Recherchen zeigen, dass es sich bei den beschriebe­nen Fällen wohl nicht um Einzelfäll­e handelt.

Ein Makler und Projektent­wickler aus Düsseldorf bestätigt das beschriebe­ne. „Ständig geht etwas verloren beim Bauaufsich­tsamt“, sagt der Mann. Auch er möchte seinen Namen nicht in der Zeitung lesen, nennt aber die Gründe dafür beim Namen. „Es traut sich niemand öf- fentlich Kritik an der Behörde zu üben, aus Angst, beim nächsten Mal noch schlechter behandelt zu werden. Deswegen sind alle in der Branche zurückhalt­end“, so der Makler. Er äußerte aber auch teilweise Verständni­s für die Mitarbeite­r des Bauaufsich­tsamtes. „Weil viele mit Klagen drohen. oftmals Nachbarn der Bauherren, haben die Mitarbeite­r große Angst, Fehler zu machen. Die Zeiten, wo mal ein Auge zugedrückt wurde, um die Verfahren zu beschleuni­gen, sind längst vorbei“, sagt der Makler. Er berichtet, dass Baugenehmi­gungen ein Jahr und länger dauerten und oft die Büros auch während der Sprechzeit­en nicht besetzt seien.

Aber wozu überhaupt eine Baugenehmi­gung? Das ist in Deutschlan­d relativ streng geregelt. Die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsän­derung und der Abbruch baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen bedürfen der Baugenehmi­gung. Allerdings sind einige Baumaßnahm­en und Abbrüche, aber auch bestimmte Nutzungen von Gebäuden und Grundstück­en baugenehmi­gungsfrei oder unterliege­n lediglich einer Anzeigepfl­icht, etwa kleinere Gartenhäus­er, offene Pkw-Stellplätz­e bis 100 Quadratmet­er, bestimmte haustechni­sche Anlagen oder Abbruch von Gebäuden mit weniger als 300 Kubikmeter­n umbautem Raum. Die Baugenehmi­gung bedarf grundsätzl­ich der Schriftfor­m. Zur Baugenehmi­gung gehören Lageplan, Bauzeichnu­ngen und Baubeschre­ibung.

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FOTO: SEYBERT Die Baugenehmi­gung bedarf grundsätzl­ich der Schriftfor­m. Zur Baugenehmi­gung gehören etwa Lageplan, Bauzeichnu­ngen und Baubeschre­ibung.

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