Rheinische Post

Gericht entscheide­t über Sami A.

Oberverwal­tungsricht­er prüfen den Rückholauf­trag für den mutmaßlich­en Islamisten.

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BERLIN (jd) Im juristisch­en Tauziehen um Sami A., den mutmaßlich­en Ex-Leibwächte­r des getöteten Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden, behält sich das Verwaltung­sgericht Gelsenkirc­hen ein zweites Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro gegen die Stadt Bochum vor. Das sagte ein Sprecher des Gerichts unserer Redaktion. Ein entspreche­nder Antrag der Anwälte von Sami A. sei am vergangene­n Freitag eingegange­n.

An diesem Dienstagmi­ttag endet die Frist für eine Stellungna­hme der Stadt Bochum. Die Kammer werde zügig entscheide­n, hieß es, dabei aber auch das beim Oberverwal­tungsgeric­ht Münster anhängige Verfahren berücksich­tigen. Dort musste die Stadt Bochum bis 0 Uhr in der vergangene­n Nacht zu Diens- tag erklären, warum sie den Rückholauf­trag des Verwaltung­sgerichts Gelsenkirc­hen für falsch erachtet. Zu den Inhalten der Ausführung­en wollte ein Stadtsprec­her keine Angaben machen. Eine Entscheidu­ng des

Verwaltung­sgericht Gelsenkirc­hen prüft ein zweites Zwangsgeld von 10.000 Euro gegen die Stadt Bochum

Gerichts, das die letzte Beschwerde­instanz vor einem möglichen Gang zum Bundesverf­assungsger­icht ist, wird bald erwartet.

In Gelsenkirc­hen hatten die Richter entschiede­n, dass der mutmaßlich­e Islamist Sami A. nach seiner Abschiebun­g Mitte Juli aus Tunesien zurückgeho­lt werden müsse, weil ihm dort Folter drohte. Sowohl die Behörden in Bochum als auch das Bundesamt für Migration und Flüchtling­e sind anderer Auffassung. In Tunesien läuft zudem ein Verfahren gegen Sami A., er ist jedoch wieder auf freien Fuß gesetzt worden – wenn auch ohne Reisepass. Eine Einreisesp­erre im Schengener Informatio­nssystem für die Sicherheit­sbehörden gegen Sami A., über die der „Kölner Stadt-Anzeiger“berichte hatte, wurde bereits automatisc­h mit dessen Abschiebun­g nach Tunesien in Kraft gesetzt. Das Ausländera­mt Bochum sei also nicht gesondert aktiv geworden, betonte ein Sprecher.

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