Gericht entscheidet über Sami A.
Oberverwaltungsrichter prüfen den Rückholauftrag für den mutmaßlichen Islamisten.
BERLIN (jd) Im juristischen Tauziehen um Sami A., den mutmaßlichen Ex-Leibwächter des getöteten Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden, behält sich das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ein zweites Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro gegen die Stadt Bochum vor. Das sagte ein Sprecher des Gerichts unserer Redaktion. Ein entsprechender Antrag der Anwälte von Sami A. sei am vergangenen Freitag eingegangen.
An diesem Dienstagmittag endet die Frist für eine Stellungnahme der Stadt Bochum. Die Kammer werde zügig entscheiden, hieß es, dabei aber auch das beim Oberverwaltungsgericht Münster anhängige Verfahren berücksichtigen. Dort musste die Stadt Bochum bis 0 Uhr in der vergangenen Nacht zu Diens- tag erklären, warum sie den Rückholauftrag des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen für falsch erachtet. Zu den Inhalten der Ausführungen wollte ein Stadtsprecher keine Angaben machen. Eine Entscheidung des
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen prüft ein zweites Zwangsgeld von 10.000 Euro gegen die Stadt Bochum
Gerichts, das die letzte Beschwerdeinstanz vor einem möglichen Gang zum Bundesverfassungsgericht ist, wird bald erwartet.
In Gelsenkirchen hatten die Richter entschieden, dass der mutmaßliche Islamist Sami A. nach seiner Abschiebung Mitte Juli aus Tunesien zurückgeholt werden müsse, weil ihm dort Folter drohte. Sowohl die Behörden in Bochum als auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sind anderer Auffassung. In Tunesien läuft zudem ein Verfahren gegen Sami A., er ist jedoch wieder auf freien Fuß gesetzt worden – wenn auch ohne Reisepass. Eine Einreisesperre im Schengener Informationssystem für die Sicherheitsbehörden gegen Sami A., über die der „Kölner Stadt-Anzeiger“berichte hatte, wurde bereits automatisch mit dessen Abschiebung nach Tunesien in Kraft gesetzt. Das Ausländeramt Bochum sei also nicht gesondert aktiv geworden, betonte ein Sprecher.