Polizei findet Leiche nahe des Ferienlagers
Es könnte sich um den vermissten Betreuer handeln. Die Verantwortlichen weisen Vorwürfe zurück.
NÎMES (RP/dpa) Nach der Überschwemmung eines Ferienlagers in Südfrankreich hat sich der Veranstalter gegen Vorwürfe der Justiz verteidigt. Der zweite Vorsitzende des Vereins Jugendförderung Leverkusen sagte: „Wir haben uns absolut nichts vorzuwerfen.“Die französische Justiz hatte am Wochenende Ermittlungsverfahren gegen ihn und den Vereinsvorsitzenden eingeleitet, unter anderem wegen fahrlässiger Körperverletzung. Das Ferienlager des Vereins mit rund 100 Kindern und Jugendlichen zwischen neun und 17 Jahren in der südfranzösischen Gemeinde St.-Julien-de-Peyrolas war am Donnerstag überschwemmt worden.
Der Vizevorsitzende, der sich noch in Frankreich aufhält, sagte, man habe gegen ihn und den erstenVorsitzenden am Samstag in Nî- mes Anklage erhoben und sie danach gegen Auflage auf freien Fuß gesetzt. Ihnen werde die Errichtung eines illegalen Campingplatzes, die Gefährdung von Personen und zudem Schwarzarbeit vorgeworfen.
Man habe im Camp sehr früh Alarm ausgelöst und die Jugendlichen zunächst geordnet auf einen höher gelegenen Parkplatz geleitet. Danach sei Panik ausgebrochen, weil viele zurück in die Zelte gestürmt seien, um ihre Sachen zu holen, berichtete der Vereinsvorsitzende. Da ihm die Lage nicht mehr beherrschbar erschien, habe er die Feuerwehr zur Hilfe gerufen, die die Rettung koordiniert habe. Die Vorwürfe seien für ihn nicht nachvoll- ziehbar, einen juristischen Streit um den Campingplatz habe der Verein 2017 vor Ort erstinstanzlich gewonnen.
Das Einschreiten der französischen Justiz gegen die beiden Deutschen („mise en examen“) wird als Einleitung eines Ermittlungsverfahrens übersetzt, manchmal aber auch als Anklage. Bedingung dafür ist, dass die Ermittler „schwerwiegende oder übereinstimmende Indizien“gegen die Verdächtigen sehen.
Es gibt aber einen zentralen Unterschied zur deutschen Anklageerhebung, mit der die Staatsanwaltschaft bereits einen Prozess vor einem Gericht beantragt. Bei
Die Verantwortlichen werden beschuldigt, den Zeltplatz illegal errichtet und Personen gefährdet zu haben
einer „mise en examen“in Frankreich gehen die Ermittlungen weiter, erst nach Abschluss dieser Untersuchungen kann der Staatsanwalt eine Prozesseröffnung beantragen.
Ein 66-jähriger Betreuer aus Köln wird weiterhin vermisst. Am Montagabend hat die Polizei jedoch eine Leiche in der Region nahe des Ortes St.-Julien-de-Peyrolas gefunden. Das meldete die Gendarmerie. Geschlecht und Identität seien noch unklar, hieß es. Dies sollte eine Obduktion klären. Sollte der Betreuer tatsächlich tot sein, sei damit zu rechnen, dass dieVorwürfe auf fahrlässige Tötung ausgeweitet würden, sagte der stellvertretende Vereinsvorsitzende. Ob es zu einem Prozess kommt, könne er nicht einschätzen. Er und der erste Vereinsvorsitzende wollten zunächst weiter in Frankreich bleiben.