Rheinische Post

Polizei findet Leiche nahe des Ferienlage­rs

Es könnte sich um den vermissten Betreuer handeln. Die Verantwort­lichen weisen Vorwürfe zurück.

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NÎMES (RP/dpa) Nach der Überschwem­mung eines Ferienlage­rs in Südfrankre­ich hat sich der Veranstalt­er gegen Vorwürfe der Justiz verteidigt. Der zweite Vorsitzend­e des Vereins Jugendförd­erung Leverkusen sagte: „Wir haben uns absolut nichts vorzuwerfe­n.“Die französisc­he Justiz hatte am Wochenende Ermittlung­sverfahren gegen ihn und den Vereinsvor­sitzenden eingeleite­t, unter anderem wegen fahrlässig­er Körperverl­etzung. Das Ferienlage­r des Vereins mit rund 100 Kindern und Jugendlich­en zwischen neun und 17 Jahren in der südfranzös­ischen Gemeinde St.-Julien-de-Peyrolas war am Donnerstag überschwem­mt worden.

Der Vizevorsit­zende, der sich noch in Frankreich aufhält, sagte, man habe gegen ihn und den erstenVors­itzenden am Samstag in Nî- mes Anklage erhoben und sie danach gegen Auflage auf freien Fuß gesetzt. Ihnen werde die Errichtung eines illegalen Campingpla­tzes, die Gefährdung von Personen und zudem Schwarzarb­eit vorgeworfe­n.

Man habe im Camp sehr früh Alarm ausgelöst und die Jugendlich­en zunächst geordnet auf einen höher gelegenen Parkplatz geleitet. Danach sei Panik ausgebroch­en, weil viele zurück in die Zelte gestürmt seien, um ihre Sachen zu holen, berichtete der Vereinsvor­sitzende. Da ihm die Lage nicht mehr beherrschb­ar erschien, habe er die Feuerwehr zur Hilfe gerufen, die die Rettung koordinier­t habe. Die Vorwürfe seien für ihn nicht nachvoll- ziehbar, einen juristisch­en Streit um den Campingpla­tz habe der Verein 2017 vor Ort erstinstan­zlich gewonnen.

Das Einschreit­en der französisc­hen Justiz gegen die beiden Deutschen („mise en examen“) wird als Einleitung eines Ermittlung­sverfahren­s übersetzt, manchmal aber auch als Anklage. Bedingung dafür ist, dass die Ermittler „schwerwieg­ende oder übereinsti­mmende Indizien“gegen die Verdächtig­en sehen.

Es gibt aber einen zentralen Unterschie­d zur deutschen Anklageerh­ebung, mit der die Staatsanwa­ltschaft bereits einen Prozess vor einem Gericht beantragt. Bei

Die Verantwort­lichen werden beschuldig­t, den Zeltplatz illegal errichtet und Personen gefährdet zu haben

einer „mise en examen“in Frankreich gehen die Ermittlung­en weiter, erst nach Abschluss dieser Untersuchu­ngen kann der Staatsanwa­lt eine Prozesserö­ffnung beantragen.

Ein 66-jähriger Betreuer aus Köln wird weiterhin vermisst. Am Montagaben­d hat die Polizei jedoch eine Leiche in der Region nahe des Ortes St.-Julien-de-Peyrolas gefunden. Das meldete die Gendarmeri­e. Geschlecht und Identität seien noch unklar, hieß es. Dies sollte eine Obduktion klären. Sollte der Betreuer tatsächlic­h tot sein, sei damit zu rechnen, dass dieVorwürf­e auf fahrlässig­e Tötung ausgeweite­t würden, sagte der stellvertr­etende Vereinsvor­sitzende. Ob es zu einem Prozess kommt, könne er nicht einschätze­n. Er und der erste Vereinsvor­sitzende wollten zunächst weiter in Frankreich bleiben.

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