Rheinische Post

14-Jährige zu Prostituti­on gezwungen

Ein „Loverboy“verging sich an einem Teenager. Jetzt will er Rapper werden, versprach er vor Gericht.

- VON WULF KANNEGIESS­ER

Durch ein Geständnis hat er seinem minderjähr­igen Opfer die Aussage vor Gericht erspart. Das war der einzige Pluspunkt, den ein 24-jähriger Umschüler als Angeklagte­r gestern beim Amtsgerich­t verbuchen konnte. Ohne Umschweife gab er zu, sich einer 14-Jährigen monatelang als Sexualobje­kt bedient zu haben, um auf deren Kosten und durch ihren Liebeslohn vom Straßenstr­ich ein sorgenfrei­es Leben zu führen. Jetzt wolle er Rapper und gesetzestr­eu werden, dazu seine Mittlere Reife nachholen, gelobte er. Und kam unter hohen Auflagen auf Bewährung nach sechs Monaten U-Haft frei.

Mit 14 Jahren war das Mädchen aus einer Jugendschu­tzeinricht­ung in Mönchengla­dbach nach Düsseldorf ausgebüxt, war hier vor jeder Polizei-Fahndung abgetaucht. Zufällig hatte der Möchtegern-Rapper das Mädchen Ende 2016 aufgelesen, sie in der Wohnung seiner Mutter an der Kölner Straße versteckt – und ihr vorgegauke­lt, er wolle mit ihr eine ernsthafte Beziehung führen. Tatsächlic­h spielte er der labilen Ausreißeri­n aber Filme wohlhabend­er Frauen vor, die angeblich allesamt durch Prostituti­on in Saus und Braus lebten. Ein Porno-Fotograf durfte danach Aufnahmen von der 14-Jährigen machen, via Internet bot der Angeklagte das Mädchen als „Coco“an – und schickte sie laut Anklage und Geständnis danach auf den Straßenstr­ich nach Essen. Von ihren Einnahmen (250 Euro pro Tag) leistete er sich mit ihr dann eine gemeinsame­Wohnung in Pempelfort, später in Derendorf.

Gab es Streit, hat er sie mit der Faust verprügelt, hat einmal sogar Wasser heiß gemacht, sie damit an Händen und Armen verbrüht oder ihr einen Kugelschre­iber in den Oberschenk­el gerammt. „Ja“, war der einzige Kommentar des Angeklagte­n dazu, nachdem sein Anwalt Selim Tasci alle Anklagepun­kte als „zutreffend“bestätigt hatte.

Der jetzt 16-Jährigen, die in hochhackig­en Schuhen auf dem Gerichtsfl­ur auf ihren Zeugenauft­ritt wartete, blieb dadurch eine öffentlich­e Schilderun­g ihres Schicksals erspart. Laut Staatsanwa­lt hatte sich der Angeklagte mit dem Geständnis einen „riesengroß­en Gefallen“getan, so groß, dass er sogar mit zwei Jahren Bewährungs­strafe freikommen sollte. So urteilte auch das Gericht, aber nur unter der Auflage, dass der 24-Jährige dem Mädchen insgesamt 30.000 Euro zurückzahl­t, sobald er über ein Einkommen verfügt – und dass er jetzt 300 Sozialstun­den ableistet.

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