Rheinische Post

Kabinett billigt drittes Geschlecht im Geburtsreg­ister

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BERLIN (epd) Im Geburtenre­gister soll es künftig neben dem männlichen und weiblichen Geschlecht auch eine dritte Option geben. Das Bundeskabi­nett brachte am Mittwoch in Berlin einen Gesetzentw­urf zur Änderung der in das Geburtenre­gister einzutrage­nden Angaben auf den Weg. Demnach bekommen intersexue­lle Menschen die Möglichkei­t, als Geschlecht „divers“eintragen zu lassen. Bislang gab es lediglich die Möglichkei­t, dass Standesbea­mten die Geburt ohne eine Geschlecht­sangabe eintragen. Dies wird nach Angaben des Bundesinne­nministeri­ums auch weiterhin möglich sein.

Der Entwurf geht auf eine Entscheidu­ng des Bundesverf­assungsger­ichts aus 2017 zurück, das im Personenst­andsrecht einen Verstoß gegen das allgemeine Persönlich­keitsrecht und das Diskrimini­erungsverb­ot feststellt­e. Die Richter verlangten, dass auch ein „positiver Geschlecht­seintrag“ermöglicht werden muss. Der Parlamenta­rische Staatssekr­etär im Innenminis­terium, Günter Krings (CDU), verwies darauf, dass das Gericht dem Gesetzgebe­r aufgegeben habe, dieVorgabe­n der Entscheidu­ng bis Ende dieses Jahres umzusetzen.

Bundesfami­lienminist­erin Franziska Giffey (SPD) kündigte an, dass im Herbst auch das Verfahren zur Reform des Transsexue­llengesetz­es begonnen werden soll. Zwangssach­gutachten über die geschlecht­liche Identität von Menschen seien „einfach nicht mehr zeitgemäß“.

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