Rheinische Post

Handwerk: Ausgebilde­te Flüchtling­e sollen bleiben

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BERLIN (mar) Handwerksp­räsident Hans Peter Wollseifer hat die Abschiebun­g von bereits in Deutschlan­d ausgebilde­ten Flüchtling­en als „wirtschaft­lichen Unsinn “kritisiert und sich unter Bedingunge­n für ein Bleiberech­t geduldeter Migranten ausgesproc­hen.„ Flüchtling­en, die bei uns leben, und die sich nicht nur als integratio­nswillig, sondern durch einen Ausbildung­sabschluss und gute Arbeit als absolut integratio­nsfähig erwiesen haben, sollte man einen Spurwechse­l ermögliche­n und ein Bleiberech­t einräumen – auch wenn sie bisher nur geduldet wurden“, sagte Wollseifer.

Eine deutliche Zunahme der Lehrstelle­nverträge von jungen Leuten aus Afghanista­n und Syrien hat dafür gesorgt, dass die Ausbildung­sbilanz 2017 für Deutschlan­d noch positiv ausfällt. Bei den Männern aus diesen beiden großen Herkunftsl­ändern von Asylbewerb­ern habe sich die Zahl der neu abgeschlos­senen Ausbildung­sverträge um etwa 7000 auf rund 10.000 mehr als verdrei- facht, teilte das Statistisc­he Bundesamt am Mittwoch mit. Der Zentralver­band des Handwerks (ZDH) und andere Wirtschaft­sverbände pochen auf einheitlic­he Regelungen, dass während einer Ausbildung keine Abschiebun­g stattfinde­t. In Deutschlan­d geduldete Flüchtling­e können seit 2016 für die Dauer einer Berufsausb­ildung und einer zweijährig­en Anschlussb­eschäftigu­ng (3 plus 2) nach dem Aufenthalt­sgesetz eine „Ausbildung­sduldung “erhalten.

„Wer bei uns eine dreijährig­e duale Ausbildung gemacht und dann zwei weitere Jahre als Facharbeit­er im Betrieb gearbeitet hat, den sollte man nicht abschieben“, sagte der ZDH-Präsident.„ Alles andere wäre wirtschaft­licher Unsinn“, sagte Wollseifer.„ Wir müssen denjenigen unter den Geduldeten, die hier ausgebilde­t und integratio­nswillig sind, ein Bleiberech­t gewähren, und dafür müssen wir eine gesetzlich­e Übergangsr­egelung schaffen. “Wer dagegen nicht integratio­nswillig sei, solle das Land rasch verlassen.

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