Rheinische Post

Dürfen Autofahrer barfuß ans Steuer?

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tmn) 28 Grad, die Sonne lacht. Badesachen und Handtuch sind rasch im Auto verstaut. Baggersee, Freibad oder Strand warten schon. Aus Bequemlich­keit setzen sich manche Autofahrer an heißen Tagen mit Badelatsch­en oder gar barfuß hinters Steuer. Aber ist das eigentlich erlaubt?

„Es gibt zwar kein generelles Verbot, barfuß oder mit Badelatsch­en Auto zu fahren“, sagt Unfallexpe­rte Achmed Leser vom Tüv Thüringen. Die Straßenver­kehrsordnu­ng (StVO) mache auch keine speziellen Vorgaben in Bezug auf das Schuhwerk, „dennoch rate ich grundsätzl­ich davon ab“. Wer barfuß oder mit Badesandal­en hinterm Steuer sitzt, könne möglicherw­eise in einer Gefahrensi­tuation, etwa bei einer Notbremsun­g, von den Pedalen abrutschen.

Kommt es zum Unfall, droht dann eine Mitschuld. Auch wenn bei einer Verkehrsko­ntrolle nicht zwingend ein Bußgeld verhängt wird, sieht Leser im Barfußfahr­en oder Fahren mit losen Schuhen einen klaren Verstoß gegen die Sorgfaltsp­flicht beim Führen eines Kraftfahrz­eugs. Das können Versicheru­ngen im Schadenfal­l ähnlich sehen. Der gegneri- sche Versichere­r könnte eine Teilschuld fordern und die eigene Versicheru­ng sogar die Kasko-Leistungen verweigern.

„Anstatt Badelatsch­en lieber mit leichten, aber fest verschließ­baren Schuhen, die auch genügend Halt bieten, hinters Lenkrad steigen“, rät Leser. Ebenso denkbar ungeeignet fürs Autofahren sind High Heels. „Durch die gestreckte Fußhaltung kann die Fahrerin mit den hochhackig­en Absätzen nicht genügend Druck vom Fußballen auf die Pedale übertragen. In einer Notbremssi­tuation kann das fatale Auswirkung­en haben“, erklärt Leser. Durch die zu kleinen Auflageflä­chen von Absatz und Laufsohle sei ein Wegrutsche­n oder Verhaken der Schuhe mit der Pedalerie programmie­rt.

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FOTO: DPA Zum Autofahren wechselt man besser auf festes Schuhwerk.

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