Versuch eines Schlusspunkts
Die Opposition wollte das NRW-Kabinett wegen Sami A. entzweien. Aber sie macht es der Regierung zu einfach.
DÜSSELDORF Mindestens zwölfmal sagt Peter Biesenbach (CDU): „Und Punkt.“Gelegentlich auch in derVariante: „Und Punkt. Dahinter können Sie noch so viele Ausrufungszeichen setzen, wie Sie wollen.“
Die Sondersitzung des Rechtsausschusses des Landtags am Montag war geprägt von dem Ringen des NRW-Justizministers um einen Schlusspunkt. Die Opposition hatte die Sitzung erzwungen, weil sie eine„Verfassungskrise“ausgemacht hat – ausgelöst durch die verunglückte Abschiebung des Gefährders Sami A. und die Kritik mehrerer Kabinettsmitglieder an einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes (OVG), das die Abschiebung für rechtswidrig erklärt hat.
Dass Richter und zuletzt sogar Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) es für nötig hielten, öffentlich die Unabhängigkeit der Justiz zu betonen, findet Biesenbach „erfreulich“. In der Kontroverse sieht er sogar ein „glänzendes Beispiel“dafür, „dass unser Rechtsstaat stark ist, gelebt wird und funktioniert“. Wie zuvor mit anderen Worten Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) stellte auch Biesenbach klar, dass eine Regierung gerichtliche Entscheidungen„ohneWenn und Aber“zu befolgen habe.
Biesenbachs Problem: Die schwarz-gelbe Landesregierung befolgt den richterlichen Beschluss zwar und will den rechtswidrig abgeschobenen Sami A. nach Deutschland zurückholen. Aber keineswegs „ohne Wenn und Aber“. NRW-Inte- grationsminister Joachim Stamp (FDP) hatte das entsprechende Urteil des OVG mit der trotzigen Bemerkung quittiert: „Ich bin anderer Rechtsauffassung als das Gericht.“NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) hatte die Gerichtsbarkeit anlässlich des OVG-Beschlusses aufgefordert, das „Rechtsempfinden der Bevölkerung“mehr zu beachten – und im Nachhinein dieWirkung seiner Worte bedauert, ohne sie inhaltlich eindeutig zurückzunehmen. Auch Laschet selbst hatte behauptet, die Landesregierung habe nach Recht und Gesetz gehandelt, obwohl das OVG das genaue Gegenteil feststellt hat.
Es war Biesenbachs Glück, dass er es im Rechtsausschuss nicht mit der ersten Garde der Opposition zu tun hat. Für die SPD führte am Montag Sven Wolf das Wort, für die Grünen Berivan Aymaz. Vielleicht konnte die Opposition deshalb den Widerspruch zwischen Biesenbachs „Ohne-Wenn-und-Aber“und der Regierungspraxis kaum herausarbeiten.
Und so durfte Biesenbach den Eklat relativ ungestört relativieren. Die Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts, Ricarda Brandts, die öffentlich von einem gestörten Vertrauensverhältnis zwischen Behörden und Justiz gesprochen hatte, sei nicht allzu grundsätzlich zu verstehen. Sie habe „als Leiterin einer Mittelbehörde“einen „Einzelfall“gemeint. Biesenbach: „Es hat schon ganz andere Äußerungen der Gerichtsbarkeit gegeben, die alle überlebt wurden.“So habe das Landesverfassungsgericht der damaligen Regierung Kraft (SPD) noch 2014 eine nachhaltige Schä- digung des Landes wegen eines„offensichtlich verfassungswidrigen“Vorgehens bei der Beamtenbesoldung vorgeworfen. Als Justizminister wollte Biesenbach sich weder zu dem von seinen Kabinettskollegen kritisierten OVG-Beschluss noch zu der Kritik selbst verhalten. Die entsprechende Forderung der Opposition sei „befremdlich“.
Die Opposition traktierte Biesenbach immer wieder mit zwei konkreten Fragen.Was genau er nun unternehme, um zu verhindern, dass NRW-Behörden Gerichten künftig noch einmal Informationen vorenthalten. Und was genau er nun unternehme, um zu verhindern, dass die Autorität der Gerichte noch einmal durch Politiker-Schelte infrage gestellt würde. Biesenbach wich aus, indem er entsprechenden Handlungsbedarf schlicht verneinte.
Unterdessen war nach einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“und der „Tageszeitung“das Bundesinnenministerium über den Plan der Behörden eingeweiht, Sami A. nach Tunesien abzuschieben. Demnach hatte das Bundesinnenministerium davon Kenntnis, dass das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen dringend darum gebeten hatte, über Abschiebepläne unterrichtet zu werden. Das habe das Ressort von Minister Horst Seehofer (CSU) jedoch nicht getan, wie aus der Antwort des Ministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion hervorgehen soll. Zudem teilte das Ministerium dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht mit, dass das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundespolizei für die Abschiebung ein „Zeitfenster“für den 13. Juli vorgesehen hatten. Das Gericht in Gelsenkirchen sah sich damals gezielt von den Behörden getäuscht. Zuletzt nannte das Oberverwaltungsgericht Münster den Vorgang „evident rechtswidrig“.
Aus Sicht der Linken-Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke haben Bund und Nordrhein-Westfalen gemeinschaftlichen Rechtsbruch begangen. Seehofers Sprecherin Eleonore Petermann wies diesen Vorwurf am Montag zurück. Es habe keine Informationen zu einem genauen Abschiebetermin gegeben. Vielmehr hätten mehrere Termine zur Diskussion gestanden, der 13. Juli sei einer davon gewesen.