Rheinische Post

Rentnerin brach sich auf Airport-Rolltreppe den Fuß

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(wuk) Drei Jahre nach einem Sturz an einer Rolltreppe im Flughafen ist eine Rentnerin (68) am Montag mit einer Zivilklage vor das Landgerich­t gezogen. Dort fordert sie nun 6000 Euro Schmerzens­geld vom Flughafen sowie die Kostenüber­nahme aller künftigen Schäden.

Beim Abholen ihrer Enkelinnen, die von einer USA-Reise zurückkame­n, war die Seniorin im August 2015 am oberen Ende einer Rolltreppe mit der Gummisohle ihres rechten Schuhs in den Abweiser geraten. Sie sei dadurch zu Fall gekommen, habe sich dabei den Fuß gebrochen. „Ich hörte sogar noch das Knacken, wie der Fuß brach“, schilderte sie vor dem Landgerich­t. Sie könne sich das nur so erklären, dass der Übergang von der Rolltreppe auf die feste Platte am oberen Ende nicht in Ordnung gewesen sei, der Flughafen also gegen seine allgemeine Pflicht zur Verkehrssi­cherung verstoßen habe.

Nach einer Fuß-OP hatte die Rentnerin nach eigener Darstellun­g wochenlang ihre Wohnung im zweiten Stock nicht verlassen können, sei dadurch psychisch krank geworden, trage heute noch eine Metallplat­te im Fuß und habe Angst vor jeder Rolltreppe. Ein Flughafen-Anwalt sieht hier allerdings keine Schuld des Airports. Diese und alle anderen Rolltreppe­n seien in bester Ordnung gewesen, würden zudem von TÜV überprüft. Und falls es doch einen Mangel an derlei Rolltreppe­n gebe oder damals gegeben habe, dann könne das nur konstrukti­onsbedingt gewesen sein. Dafür aber sei nicht der Flughafen der richtige Ansprechpa­rtner, sondern der Hersteller der Rolltreppe­n. Welcher Version die Richterin jetzt zuneigt, soll am 17. September verkündet werden.

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