Rheinische Post

70-jährige Betrügerin raubte 79-jährige Seniorin aus

Vor Gericht wurde die Chefin einer Großfamili­e jetzt zu einer Gefängniss­trafe verurteilt.

- VON WULF KANNEGIESS­ER

Mit 70 Jahren für ihre Trickdiebs­tähle noch Opfer zu finden, die sogar deutlich älter sind – das gelang der Chefin einer Großfamili­e in zwei Fällen. Das gab sie beim Amtsgerich­t unter Tränen zu. Die Seniorin hatte eine 79-Jährige an der Grunerstra­ße sowie einen 95-Jährigen in Eller mit anderen Frauen aus ihrer Familie heimgesuch­t, die Opfer abgelenkt, dann heimlich Schmuck im Gesamtwert von 30.000 Euro plus 6400 Euro in bar erbeutet. In einem Fall musste ihr Enkel (28) als Fahrer der Diebestrup­pe fungieren. Trotzdem kamen Oma und Enkel mit Bewährungs­strafen davon, nur eine andere Mittäterin (36) und Mutter von zwei Kindern soll für ihre Mithilfe für 18 Monate in Haft.

„Stimmt alles.Wie immer.“So hatte die betagte Trickdiebi­n bei der Festnahme alle Vorwürfe bestätigt. Demnach war sie mit zwei Frauen, chauffiert vom Enkel, zur Grunerstra­ße gefahren, sie hatten einer 79-Jährigen angeboten, deren Einkäufe in dieWohnung zu tragen. Die Seniorin stimmte zu, ließ das Frauen-Trio in ihr Zuhause – und merkte, als die Frauen im Auto des Enkels flüchteten, dass ihr Schmuck für 10.000 Euro fehlte. Ähnlich war es 2016 einem 95-Jährige in Eller ergangen. Auch bei ihm hatten es die 70-Jährige und eine Begleiteri­n geschafft, unter einem Vorwand in dessen Wohnung zu kommen. Er beklagte den Verlust von Schmuck für 20.000 Euro und 6400 Euro in bar. Dieses Beutegeld, so die Familien-Chefin, sei für Anwaltshon­orare draufgegan­gen, als andere Familienmi­tglieder wegen ähnlicher Vorwürfe angeklagt waren. Nur mit Rücksicht auf das Alter der Seniorin, ihr frühes Geständnis und weil sie 1999 zuletzt angeklagt war, verzichtet­e das Amtsgerich­t bei ihr auf eine Inhaftieru­ng, setzte zwei Jahre Haft auf Bewährung aus. Ihr Enkel wurde für die Fahr-Dienste mit zehn Monaten Bewährungs­strafe belegt. Nur eine der Mittäterin­nen beim Trickdiebs­tahl soll jetzt für anderthalb Jahre in Haft. Sie hat über ihren Anwalt aber bereits Berufung dagegen angekündig­t.

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