Welche Regeln gelten in einer „Fahrradstraße“?
Zwei Straßen in Düsseldorf gehören dem Radverkehr, auch wenn Autos fahren dürfen. Das sind die Regeln.
(arl) Es sind zwei ganz unterschiedliche Straßen, aber es gelten dieselben Regeln: Auf der einen Seite die 1,8 Kilometer lange Straße Am Ausleger/Ortweg auf dem Weg zum Fähranlieger in Urdenbach, quer durch das idyllische Naturschutzgebiet Urdenbacher Kämpe. Auf der anderen Seite die Bismarckstraße, eine der drei großen Achsen zwischen Hauptbahnhof und Innenstadt. Beide sind ausgewiesen als „Fahrradstraße“– und die ersten ihrer Art in Düsseldorf.
Piktogramme auf der Straße und entsprechendeVerkehrsschilder mit weißem Fahrrad auf blauem Grund weisen auf die Regelung hin. Autofahrer müssen sich anpassen. Zwar dürfen auch Kfz die Straßen befahren, die Radler haben aber Vorrang.
Fahrradfahrer dürfen auf Fahrradstraßen nebeneinander fahren. Anderer Fahrzeugverkehr ist nur ausnahmsweise zugelassen. Kraftfahrzeuge dürfen nicht schneller als 30 Stundenkilometer fahren und müssen, wenn nötig, die Geschwindigkeit auch darunter reduzieren. Fahrradfahrende Kinder unter acht Jahren, Fußgänger und Inline-Skater müssen – wie in anderen Straßen – den Gehweg oder Seitenstreifen benutzen, soweit vorhanden und benutzbar.
Die Fahrradstraßen wurden eingeführt, um die Attraktivität des Radfahrens in Städten zu erhöhen. Düsseldorf ist über die beiden Vorreiter noch nicht hinausgekommen. Die deutsche Fahrradstraßen-Hauptstadt ist München. In der bayerischen Metropole gibt es 56 Fahrradstraßen.