Immer mehr Ehefrauen behalten ihren Nachnamen
DÜSSELDORF In Nordrhein-Westfalen steigt der Anteil der Paare, bei denen die Partner nach der Hochzeit ihren jeweiligen Nachnamen behalten. Das ergab eine Anfrage unserer Redaktion bei mehreren Standesämtern, darunter Bonn, Köln und Düsseldorf. In Bonn etwa blieben demnach 2017 rund 30 Prozent der Ehepaare bei ihrem jeweils eigenen Namen. Fünf Jahre zuvor wa- ren es noch 22 Prozent. Auch in Köln und Mönchengladbach stieg der Anteil der Paare mitunter schiedlichen Nachnamen in denv ergangenen Jahren stetig an. In Düsseldorf blieben die Zahlen hingegen stabil.
Dass Frauen ihren Namen bei der Hochzeit erstmal nicht abgeben, sieht die Soziologin Katja Sabisch als Zeichen für mehr Gleichberechtigung .„ Das Verständnis der Ehe hat sich in unserer Gesellschaft von einem Ernährer-/Hausfrau-Modell hin zu einem Lebensmodell gewandelt. Zwei eigenständige Persönlichkeiten gehen eine Verbindung ein, ohne ihre Identität aufzugeben“, sagt sie.„Und der Name ist Ausdruck der Identität.“
Das sieht auch Rebecca Ohm aus Bonn so.„Er gehört zu mir“, sagt die 31-Jährige über ihren Namen, den sie auch nach der Eheschließung behalten hat. Bei der Anmeldung der Eheschließung auf dem Standesamt habe man zunächst allerdings wie selbstverständlich angenommen, dass sie den Nachnamen ihres Ehemanns annehmen würde. Das lehnten Ohm und ihr Mann jedoch gleichermaßen ab: „Wir leben in einem Zeitalter, in dem Männer und Frauen gleichberechtigt sein sollten“, so die 31-Jährige.
Soziologin Sabisch zufolge sind viele Frauen heute auch ökonomisch unabhängig. „Sie haben ein eigenes Leben mit einer eigenen beruflichen Biografie, die sie nicht einfach aufgeben, wenn sie heiraten“, sagt Sabisch. Aber bedeutend sei auch, dass der Gesetzgeber diese Möglichkeiten eröffne. In Deutschland ist das Namensrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Seit dem 1. April 1994 müssen Verlobte nicht mehr einen gemeinsamen Ehenamen wählen.
Wenn gemeinsame Kinder geboren werden, muss sich ein Ehepaar für einen Namen entscheiden, den die Kinder tragen sollen. So heißen dann auch alle weiteren Kinder. Umgangssprachlich kann man das als Familiennamen bezeichnen. Der Ehepartner, dessen Name nicht der Familienname ist, kann auch später jederzeit beschließen, den Familiennamen zu tragen. Oft ist die Geburt eines gemeinsamen Kindes Anlass dafür, einen gemeinsamen Namen zu wählen. Und dann wird meistens der Name des Vaters genommen, heißt es auf Anfrage beim Standesamt Düsseldorf.