Rheinische Post

Heil baut Arbeitsage­ntur in Weiterbild­ungsagentu­r um

-

BERLIN (mar) Die Weiterbild­ungsförder­ung der Bundesagen­tur für Arbeit (BA) soll nach dem Willen der Bundesregi­erung künftig nicht mehr nur Arbeitssuc­henden, sondern auch allen beschäftig­ten Arbeitnehm­ern offenstehe­n. Das Qualifizie­rungschanc­engesetz, das Arbeitsmin­ister Hubertus Heil (SPD) am Mittwoch dem Kabinett vorlegt, sei dafür die Grundlage, sagte der Minister unserer Redaktion. „Ich bin froh, dass wir mit diesem Gesetz einen ersten Schritt gehen, um von der Arbeitslos­enversiche­rung zu einer Arbeitsver­sicherung zu kommen“, sagte Heil. „Langfristi­g will ich die Bundesagen­tur für Arbeit zu einer Agentur für Arbeit und Qualifizie­rung weiterentw­ickeln“, so der SPD-Politiker.

Das Gesetz sieht unter anderem vor, die Weiterbild­ungsangebo­te, die von der BA finanziert werden, auch für Beschäftig­te zu öffnen. Bislang können nur Arbeitssuc­hende an den geförderte­n Programmen teilnehmen. Voraussetz­ung für eine Teilnahme ist laut dem Gesetzentw­urf, dass der Arbeitgebe­r die Hälfte der Kosten eines Weiterbild­ungsprogra­mms übernimmt. Die Förderung soll insbesonde­re Beschäftig­ten zugute kommen, die in Berufen arbeiten, die durch die Digitalisi­erung besonders gefährdet sind.

Die Umwandlung der BA von einer Arbeitslos­en- in eine Arbeitsver­sicherung, die sich nicht nur um den Schutz bei Arbeitslos­igkeit kümmert, sondern viel stärker als bisher auch um Qualifizie­rung, war ein SPD-Anliegen, das die Union im Koalitions­vertrag aber unterschri­eben hat. Die Arbeitgebe­r sind entschiede­n gegen die Umwandlung der BA in eine Qualifizie­rungsagent­ur, weil Weiterbild­ung eine Aufgabe der Unternehme­n und der Tarifpartn­er sei.

„Noch nie zuvor hat sich die Arbeitsges­ellschaft so schnell verändert wie heute. Das bedeutet für viele Arbeitnehm­erinnen und Arbeitnehm­er Sorgen um ihren Arbeitspla­tz und für viele Arbeitgebe­r Sorgen um entspreche­nde Fachkräfte. Darum ist das Thema Qualifizie­rung so wichtig“, sagte Heil. „Für mich ist das oberste Ziel, so viele Menschen wie möglich in Arbeit zu bringen und dort zu halten.“

Das Gesetz regelt zudem die geplante Senkung des Arbeitslos­enversiche­rungsbeitr­ags zum 1. Januar 2019 um 0,4 Prozentpun­kte auf 2,6 Prozent der Bruttomona­tsgehälter. Ein zusätzlich­er Zehntel Prozentpun­kt soll per Verordnung hinzu kommen. Außerdem soll der Zugang zum Arbeitslos­engeld I für kurzzeitig Beschäftig­te erleichter­t werden.

Newspapers in German

Newspapers from Germany