Rheinische Post

Stadt wartet auf Vorschlag von Gauselmann-Gruppe

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(arl) Ausgerechn­et die Gauselmann-Gruppe, der neue Sponsor der Arena, hat der Stadt noch keinen Vorschlag vorgelegt, wie die Zahl ihrer Spielhalle­n reduziert werden soll. Die drei anderen großen Spielhalle­nbetreiber haben sich dazu bereits geäußert. Dies geht aus einer Informatio­nsvorlage vor, die das Ordnungsam­t dem Ordnungs- und Verkehrsau­sschuss am Mittwoch in nichtöffen­tlicher Sitzung vorlegt. Ein solches „Abschmelzu­ngskonzept“nutzt den Betreibern, da es ermöglicht, Spielhalle­n erst später zu schließen. Zu den möglichen Gründen für dasVorgehe­n von Gauselmann macht das Amt keine Angaben. Ordnungsde­zernent Christian Zaum hatte mehrfach betont, man behandele den Arena-Sponsor nicht anders als seine Konkurrent­en.

Das Amt reagiert mit dem Papier nach eigenen Angaben auf das zunehmende Interesse nach der Entscheidu­ng, die Gauselmann-Gruppe als Sponsor des nun „Merkur Spiel-Arena“genannten Stadions auszuwähle­n. Hintergrun­d ist, dass wegen des neuen Glücksspie­lstaatsver­trags die Zahl der Spielhalle­n erheblich reduziert wird. Unter anderem gilt ein Mindestabs­tand von 350 Metern zu anderen Spielhalle­n sowie zu Schulen oder Jugendeinr­ichtungen. Die FDP hatte ihre Kritik am Sponsoring durch Gauselmann unter anderem damit begründet, dass zeitgleich diese Entscheidu­ng ansteht. Das Land NRW will durch die Neuregelun­g gegen Spielsucht vorgehen.

Das Ordnungsam­t prüft derzeit, welche Düsseldorf­er Spielhalle­n geschlosse­n werden. Dazu wurde ein Katalog von Kriterien erarbeitet. Die Regelung muss bei möglichen Klagen vor Gericht Bestand haben. Besonders schwierig ist die Lage westlich des Hauptbahnh­ofs. Zwischen Luisenstra­ße und Worringer Platz, denn dort stehen 18 der aktuell 97 Spielhalle­n in Düsseldorf. Das Amt muss bei Konkurrenz-Situatione­n entscheide­n. „Der Grundsatz der Gleichbeha­ndlung wird streng beachtet“, heißt es in dem Papier, das unserer Redaktion vorliegt.

Die Gauselmann-Gruppe betreibt nach Angaben des Amts 22 Spielhalle­n an sechs Standorten und ist damit von der Neuregelun­g stark betroffen. Denn künftig darf pro Standort nur noch eine Spielhalle betrieben werden, 16 müssten demnach geschlosse­n werden, Dies ließe sich durch die „Abschmelzu­ng“bis 2021 verzögern.

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