Rheinische Post

Rentner misshandel­te seine Schwiegerm­utter

-

(jms) Ein 70-jähriger Düsseldorf­er, der seine 89-jährige Schwiegerm­utter bei der heimischen Pflege misshandel­t haben soll, wurde gestern vor dem Amtsgerich­t wegen der Misshandlu­ng von Schutzbefo­hlenen und Körperverl­etzung zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Zusätzlich soll er 1200 Euro in monatliche­n Raten an den gemeinnütz­igen Verein„Froschköni­ge gegen Kinderarmu­t“zahlen.

Der Angeklagte berichtete, seine Schwiegerm­utter habe an zwei Tagen die „Schnittche­n“in der Größe von Dominostei­nen nicht herunter geschluckt. Da sie Wasser und Säfte problemlos schlucken konnte, vermutete er, dass die 89-Jährige die Nahrung nicht zu sich neh- men wollte. Durch starken Druck auf den Hals der Geschädigt­en fügte er ihr in mindestens zwei Fällen schwere Blutergüss­e zu. Er gab an, dass er nur den Schluckref­lex auslösen und sie nicht verletzten wollte.

Der Staatsanwa­lt beschrieb die Hämatome als „die massivsten, die ich bisher in meinem Leben gesehen habe“. Er forderte daher ein Jahr auf Bewährung und eine Zahlung von 1500 Euro an einen gemeinnütz­igen Verein. Die anwesende Rechtsmedi­zinerin konnte zumindest ausschließ­en, dass solche Verletzung­en durch eine „adäquate pflegerisc­he Maßnahme“entstanden sein können. Generell würde sich das „Massieren“des Halses nicht dazu eignen, den Schluckref­lex auszulösen. Vielmehr hätte das Pürieren der Nahrung helfen können.

Aufgefalle­n waren die Verletzung­en der 89-Jährigen einer ambulanten Pflegekraf­t, die auch ein angespannt­es Verhältnis zwischen dem Angeklagte­n und der Geschädigt­en wahrnahm. Die Richterin verurteilt­e den 70-Jährigen aufgrund der vorgetrage­nen Befunde.

Newspapers in German

Newspapers from Germany