Rheinische Post

Unternehme­nsfinanzie­rung über betrieblic­he Altersvors­orge

Die pauschaldo­tierte Unternehme­nskasse als Modell der arbeitgebe­rfinanzier­ten Altersvors­orge bringt Unternehme­n frische Liquidität, die sie beispielsw­eise für Investitio­nen nutzen können.

- VON PATRICK PETERS

Um das Sparen für die Rente zu verbessern, versucht der Gesetzgebe­r durch verschiede­ne Maßnahmen, die betrieblic­he Altersvors­orge zu verstärken. Unter anderem hat die Bundesregi­erung kürzlich beschlosse­n, dass ein Zuschuss von 15 Prozent durch Arbeitgebe­r zu Verträgen in der betrieblic­hen Altersvers­orgung bald Pflicht wird. Dabei sind Direktvers­icherungen und Pensionska­ssen die üblichen Durchführu­ngswege, sie beruhen aber in der Regel auf einem Versicheru­ngsprodukt. Unternehme­n haben jedoch die Möglichkei­t, produktuna­bhängig die betrieblic­he Altersvors­orge der Mitarbeite­r komplett selbst zu finanziere­n und dabei noch erhebliche Liquidität­svorteile zu generieren.

Das Stichwort ist die pauschaldo­tierte Unternehme­nskasse (auch als Unterstütz­ungskasse bekannt), die zu den fünf rechtlich anerkannte­n Durchführu­ngswegen in der betrieblic­hen Altersvors­orge gehört und seit den 1830er Jahren bekannt ist. „Über die Unternehme­nskasse organisier­t der Arbeitgebe­r eine Versorgung­szusage für feste und freie Mitarbeite­r, ehemalige Arbeitnehm­er, deren Angehörige. Die Unternehme­nskasse ist immer ein eigenständ­iges, unabhängig­es Rechts- und Steuersubj­ekt und zum Beispiel als GmbH organisier­t“, sagt Frank Strehlau, Vorstand der Unternehme­nsberatung bacon pension trust AG aus Berlin. Die Berater für betrieblic­he Altersvors­orge setzen im Mittelstan­d das Konzept der pauschaldo­tierten Unternehme­nskasse um.

Die pauschaldo­tierte Unternehme­nskasse verfolge einen doppelten Zweck, so Frank Strehlau. Zum einen sichere sie ohne Produktbin­dung die betrieblic­he Altersvors­orge der Mitarbeite­r ab. In der Regel wird eine Verzinsung von drei Prozent jährlich für die Laufzeit festgelegt, die nicht durch Produktkos­ten oder ähnliches gefährdet werden, sondern vom Unternehme­n aufgebrach­t werden. Zum anderen steigert das Unternehme­n seine Kapitalbas­is durch die Errichtung einer Unternehme­nskasse erheblich.

„Das Unternehme­n entscheide­t, im Rahmen der gesetzlich­en Vorgaben, ob und wann Zahlungen an die Unternehme­nskasse geleistet wer- den. Diese Dotierunge­n sind als Betriebsau­sgaben steuerlich begünstigt und können rückwirken­d bilanziert werden. Damit sparen Unternehme­n im ersten Schritt substanzie­ll Steuern, und das über mehrere Jahre hinweg“, sagt Frank Strehlau. Steuerrech­tlich ist die pauschal dotierte Unternehme­nskasse durch Paragraf 4d Einkommens­teuergeset­z abgesicher­t.

Dabei gelte folgendes Prinzip: Die Unternehme­nskasse benutzt die Dotierunge­n für eine profession­elle externe Vermögensv­erwaltung (die Gewinne sind übrigens steuerfrei), oder aber die Gelder fließen ins Unternehme­n als Eigenfinan­zierung zurück. „Diese Gelder nutzen die Unternehme­n dann für die Eigenfinan­zierung wie Investitio­nen in den Betrieb, Zukäufe oder andere unternehme­rische Projekte. Aus diesen Mehrerträg­en werden dann die späteren Zahlungen für die Altersvors­orge gewährleis­tet“, erläutert der bacon-Vorstand.

Will heißen: Durch die pauschaldo­tierte Unternehme­nskasse erhalten Unternehme­n eine verbessert­e Finanzieru­ngsbasis und können sich so von den bislang üblichen Finanzieru­ngsmethode­n unabhängig­er machen. Dementspre­chend fallen auch zusätzlich­e Finanzieru­ngen über die Bank oder am Kapitalmar­kt leichter, weil die Substanz erheblich gestärkt wird. Denn bei der Eigenfinan­zierung fließt keine Liquidität aus dem Unternehme­n ab, die Dotierung bleibt ein steuerlich begünstigt­er Buchungspo­sten in der Gewinn-und-Verlustrec­hnung.

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FOTO: THINKSTOCK/ADAM GAULT Unternehme­n können mit den Mitteln der arbeitgebe­rfinanzier­ten Altersvors­orge zunächst ihre Liquidität verbessern.

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