Ex-Partner streiten vor Gericht um Terrier „George“
(ctri) Wenn die Liebe zerbricht, sind Streitigkeiten um die Besitzverhältnisse häufig die Folge. Heikel wird es besonders, wenn ein gemeinsamer Hund während der Beziehung angeschafft wurde. Das Amtsgericht muss in einem solchen Fall jetzt entscheiden, wer den West-Highland-Terrier „George“behalten darf.
Für sein Frauchen gibt es bezüglich der Besitzverhältnisse keine Zweifel: „Es war immer klar, dass der Hund zu mir gehört“, stellte sie gleich zu Beginn der Verhandlung klar. Der Kläger, ihr ehemaliger Lebenspartner, sieht das anders. Als Beweis legte er der Richterin den fünf Jahre alten Kaufvertrag zwischen dem Züchter und ihm vor, in dem auch sein voller Name steht.
Das Pikante daran: Offenbar existieren von diesem Vertrag zweiVersionen. Zwar steht in der Fassung der Beklagten handschriftlich der Nachname ihres ehemaligen Lebenspartners – aber kombiniert mit ihrem eigenen Vornamen. Dies begründete ihr Anwalt damit, dass unmittelbar nach Kauf des Hundes eine Hochzeit angedacht gewesen sei – also trug der Kläger bereits denVornamen der Angeklagten mit seinem eigenen Familiennamen ein. „Weil er immer alles managen wollte, hat er selbst meinen Namen eingetragen.“Der Kläger wiederum bestreitet, dass eine Hochzeit jemals in Aussicht stand. Den circa 1100 Euro teuren Hund bezahlte er demnach zudem aus eigener Tasche.
Welcher der Kaufverträge denn nun der richtige ist und wer damit das rechtmäßige Herrchen oder Frauchen von „George“ist, soll nun in der Beweisaufnahme geklärt werden.