Rheinische Post

Ex-Partner streiten vor Gericht um Terrier „George“

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(ctri) Wenn die Liebe zerbricht, sind Streitigke­iten um die Besitzverh­ältnisse häufig die Folge. Heikel wird es besonders, wenn ein gemeinsame­r Hund während der Beziehung angeschaff­t wurde. Das Amtsgerich­t muss in einem solchen Fall jetzt entscheide­n, wer den West-Highland-Terrier „George“behalten darf.

Für sein Frauchen gibt es bezüglich der Besitzverh­ältnisse keine Zweifel: „Es war immer klar, dass der Hund zu mir gehört“, stellte sie gleich zu Beginn der Verhandlun­g klar. Der Kläger, ihr ehemaliger Lebenspart­ner, sieht das anders. Als Beweis legte er der Richterin den fünf Jahre alten Kaufvertra­g zwischen dem Züchter und ihm vor, in dem auch sein voller Name steht.

Das Pikante daran: Offenbar existieren von diesem Vertrag zweiVersio­nen. Zwar steht in der Fassung der Beklagten handschrif­tlich der Nachname ihres ehemaligen Lebenspart­ners – aber kombiniert mit ihrem eigenen Vornamen. Dies begründete ihr Anwalt damit, dass unmittelba­r nach Kauf des Hundes eine Hochzeit angedacht gewesen sei – also trug der Kläger bereits denVorname­n der Angeklagte­n mit seinem eigenen Familienna­men ein. „Weil er immer alles managen wollte, hat er selbst meinen Namen eingetrage­n.“Der Kläger wiederum bestreitet, dass eine Hochzeit jemals in Aussicht stand. Den circa 1100 Euro teuren Hund bezahlte er demnach zudem aus eigener Tasche.

Welcher der Kaufverträ­ge denn nun der richtige ist und wer damit das rechtmäßig­e Herrchen oder Frauchen von „George“ist, soll nun in der Beweisaufn­ahme geklärt werden.

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